Mountainbiker wollen raus aus der Illegalität und fordern Wegefreiheit
Schärding/Engelhartszell. Der Wald als Ort der Erholung und Kraftplatz ist für viele Menschen unersetzbar. Laut § 33 des Forstgesetzes ist es jedem Menschen erlaubt, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten. Vorausgesetzt man ist zu Fuß unterwegs, denn Radfahrer (und auch Reiter) sind von diesem Privileg ausgenommen. Ein Umstand, der bei Mountainbikern, wie Johannes Mittelböck aus Engelhartszell, für Unverständnis sorgt. Er unterstützt die Initiative „legal biken – auch in Österreich“ des Vereins „upmove“.
„Upmove ist die Interessenvertretung der Mountainbiker in Österreich und bemüht sich um die Öffnung der Forststraßen und Wanderwege für den Mountainbikesport auf eigene Gefahr, wie es im benachbarten Ausland längst gelebte und gesetzliche Realität ist. Dabei werden besonders die Fairplay-Regeln betont, im Besonderen der Nachrang gegenüber allen anderen Wegenutzern“, erklärt der Engelhartszeller Johannes Mittelböck. Er unterstützt die Initiative „legal biken – auch in Österreich!“ von upmove. „Die Anerkennung der Mountainbiker als gleichberechtigte Erholungsuchende ist längst überfällig und muss im Forstgesetz verankert werden“, fordert der passionierte Wanderer und Mountainbiker. Das Forstgesetz schließt Mountainbiker aus Das Forstgesetz wurde im Jahr 1975 beschlossen und durch zahlreiche Novellen (zuletzt im Jahr 2013) abgeändert. § 33 des besagten Forstgesetzes wurde bisher noch nicht novelliert. „Wenn man bedenkt, dass vor 1975 der Wald noch für alle Erholungsuchende Sperrgebiet war und sich diese Diskussion nun in Bezug auf Mountainbiker wiederholt, wäre es an der Zeit, dass sich die Politik und alle Interessengemeinschaften nun dieses Thema zu Herzen nehmen und hierzu eine Lösung suchen, die auch für Mountainbiker positiv ist“, hofft Mittelböck auf eine Änderung des Gesetzes. „Dass § 33 des Forstgesetzes bisher noch nicht geändert wurde und Mountainbiker nach wie vor nicht berücksichtigt werden, hat triftige Gründe“, merkt Bezirksforstinspektor Hanspeter Haferlbauer an, „erstens benutzt der Radfahrer, ebenso wie der Wanderer, fremdes Eigentum. Zweitens muss geklärt werden, wer im Falle eines Unfalles die Haftung übernimmt, und drittens wäre es sinnvoll eine Entschädigung für die Grundbesitzer einzuführen.“ Wenn diese drei Punkte geklärt wären, dann sieht Haferlbauer durchaus die Möglichkeit das Gesetz zu ändern und auch Mountainbiker als Erholungsuchende einzufügen. „Da man sich als Mountainbiker auf Forststraßen und Waldwegen illegal bewegt, wäre es für mich wünschenswert, dass sich alle Beteiligten aus Forst- und Jagdwirtschaft, Grundeigentümer sowie Tourismus und Interessensgemeinschaften (MTB, Wanderer) zu einer konstruktiven, sachlichen Diskussion zusammenfinden“, hofft Johannes Mittelböck, dass bald Bewegung in die Sache kommt. Auswirkungen für Boden und Tiere Die Bedenken von Waldbesitzern, dass Mountainbiker den Waldboden zerstören und Tiere gefährden, kann der Engelhartszeller nicht verstehen. „Wenn ich als Mountainbiker Forststraßen und Waldwege benütze, sehe ich keine Gefährdung des Waldbodens. Ob ein Mountainbiker im Vergleich zu einem Traktor bzw. einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine mehr Schaden anrichtet, ist wohl Ansichtssache. Zur Gefährdung der Tiere gibt es unterschiedliche Aussagen. Vor ein paar Jahren waren Mountainbiker noch zu laut. Nach Studien und Publikationen, die dies widerlegten, sind wir nun auf einmal zu leise“, wundert sich Mittelböck. Bezirksforstinspektor Haferlbauer sieht, wenn sich Mountainbiker auf Forststraßen bewegen und diszipliniert auf Wegen fahren, keine Auswirkungen für die Natur. „Problematisch wird es erst, wenn querfeldein gefahren wird, das schreckt Tiere auf und zwingt diese zur Flucht.“ Johannes Mittelböck sieht das ähnlich. Für ihn gibt es Regeln, die zu befolgen sind, wenn man mit dem Bike im Wald unterwegs ist: „Fahre nur auf Wegen, hinterlasse keine Spuren, respektiere andere Naturnutzer und nimm Rücksicht auf Tiere.“
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