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SCHÄRDING/RIED. Mit einer Stange soll ein 17-jähriger Asylwerber einen anderen Flüchtling auf den Kopf geschlagen und ihn dabei verletzt haben. Der Afghane musste sich kürzlich vor dem Landesgericht Ried verantworten.

Der junge Asylwerber wurde zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt. Foto: Wodicka
Der junge Asylwerber wurde zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt. Foto: Wodicka

„Nach dem ersten Schlag habe ich nicht mehr viel mitbekommen, ich war bewusstlos“, schildert das Opfer, ein junger Asylwerber, vor Gericht. Aber der Reihe nach: Einem 17-Jährigen wird vorgeworfen in Schärding einen anderen Flüchtling mit einer Stange aus Metall, oder einem ähnlichen Material, attackiert, ihn geschlagen und dabei am Kopf verletzt zu haben. Der 17-Jährige bestreitet die Vorwürfe. „Ich habe ihn nicht geschlagen, er hat sich die Verletzungen selbst zugezogen, indem er sich auf den Boden warf, auf dem Rasierklingen verstreut lagen“, erklärt der Junge vor Gericht. Warum lagen Rasierklingen am Boden, will der Richter wissen? Laut dem 17-Jährigen hätte jemand zuvor den Abfalleimer umgestoßen. Gegenteiliges wird vom Opfer geschildert. „Ich habe das Bad geputzt, weil er (der Angeklagte, Anm.) den Abfalleimer umgeworfen hat, es waren viele Rasierklingen am Boden. Dann ist er in mein Zimmer gekommen und hat sich mit mir angelegt, weil ich das Bad geputzt hatte. Er schlug mir mit einem Gegenstand gegen den Kopf.“ Laut Angaben des Zeugen wollte der Angeklagte mit dem Verstreuen des Abfalls seinen persönlichen Unmut über gewisse Gegebenheiten im Flüchtlingsheim kundtun. Dass das spätere Opfer den Müll wieder aufgeräumt hatte, dürfte dem Asylwerber missfallen haben. Das stimme so nicht. „Warum solle ich ihn schlagen, wenn er das Bad putzt?“, entgegnet der Angeklagte. Das Gericht findet jedoch die Schilderungen des Zeugen nachvollziehbar und verurteilt den 17-Jährigen wegen Körperverletzung zu zwei Monaten bedingter Haft.


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