Jagdleiter erstattet Anzeige gegen Naturwacheorgan
BEZIRK. In St. Willibald wurde ein toter Mäusebussard gefunden. Die nun abgeschlossene Untersuchung, die von den beiden Naturwacheorganen des Bezirks Schärding angeordnet wurde, belegt, dass der Vogel abgeschossen wurde. Die Vorgehensweise der Naturschützer sorgt bei St. Willibalds Jagdleiter Helmut Haslinger für Unverständnis.
Füchsen und Katzen sind Mäusebussarde zur Bekämpfung von Mäusen wichtig. Die Landwirtschaft hat daher Interesse an einem gesunden Greifvogelbestand. Die Landwirtschaftskammer OÖ empfiehlt in ihrer Zeitung, Sitzstangen für Greifvögel auf Flächen mit besonders vielen Mäusen aufzustellen. Toter Bussard“Umso mehr tut es weh, wenn Bussarde sogar abgeschossen werden“, berichteten die beiden Naturwacheorgane Walter Christl und Ernst Sperl, die Ende September informiert wurden, dass in St. Willibald ein toter Mäusebussard gefunden wurde. Die Fundstelle wurde von den Naturwacheorganen gemeinsam besichtigt, der Vogel sichergestellt und der vermutete illegale Abschuss der Polizei gemeldet. In Zusammenarbeit mit der Vogelschutzorganisation BirdLife wurde der Kadaver zur veterinärmedizinischen Untersuchung nach Wien geschickt. Der Befund des Forschungsinstitutes für Wildtierkunde bestätigt die Vermutung. Im Röntgenbild sind 14 Schrotkugeln zu sehen.
Diebstahl
Mit der Vorgehensweise nicht einverstanden ist St. Willibalds Jagdleiter Helmut Haslinger, der sogar von Diebstahl spricht. „Der Bussard gehört der Jägerschaft. Herr Sperl hat, ohne mich oder irgendeinen meiner Kollegen zu informierten, einfach den Vogel mitgenommen. Wenn ich irgendwo ein verletztes oder totes Reh finde, dann kann ich dieses auch nicht einfach mitnehmen“, meint Haslinger, der bei der Polizei Anzeige gegen Sperl erstattet hat. Christopher Böck, Geschäftsführer des OÖ Landesjagdverbandes, kann die Kritik von Haslinger verstehen, will aber nicht von Diebstahl sprechen.“Meiner Meinung nach ging es bei diesem Fall um Beweissicherung. Dennoch hätte Herr Sperl den Jagdleiter informieren müssen“, meint Böck.
Fischerei- und Jagdgesetz
Laut Harald Korp, Rechtsanwalt aus Andorf und selbst Jäger, hat Sperl eine Straftat begangen. „Herr Sperl hat gegen seine Befugnis als Naturwacheorgan klar verstoßen. Er hätte den Bussard nicht mitnehmen dürfen und hat somit das Fischerei- und Jagdgesetz verstoßen“, meint Korp. Sperl hingegen ist sich keiner Schuld bewusst. „Ich habe sofort die Polizei und Bezirksjägermeister Franz Konrad Stadler informiert. Sie wussten über die Vorgehensweise Bescheid. Ich verstehe die ganze Aufregung nicht“, berichtet Sperl. Einig sind alle Beteiligten über die Tatsache, dass gegen Personen, die für illegale Abschüsse wie jenen in St. Willibald verantwortlich sind, hart vorgegangen werden muss. „Solch ein Abschuss darf nicht passieren. Aktionen wie diese werfen ein schlechtes Licht auf die gesamte Jägerschaft“, berichtet Haslinger.
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