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BEZIRK SCHÄRDING. Jedes Jahr gibt es nach dem Feuerwerk das „große Entsorgen“ der pyrotechnischen Reste. Der Bezirksabfallverband Schärding erklärt, wie die Entsorgung richtig funktioniert.

Reste der Silvesterknaller und Feuerwerkskörper müssen richtig entsorgt werden.(Foto: Wodicka)
Reste der Silvesterknaller und Feuerwerkskörper müssen richtig entsorgt werden.(Foto: Wodicka)

Feuerwerkskörper, Silvesterknaller und Böller fallen unter das Pyrotechnikgesetz und dürfen im ASZ nicht übernommen werden. Nicht abgeschossene Feuerwerkskörper oder Blindgänger können gegebenenfalls beim Händler zurückgegeben werden, wobei es hier keine gesetzliche Rücknahmepflicht gibt. Die Stände vor den Supermärkten, die Feuerwerkskörper verkaufen, sind am 1. Jänner leider schon wieder abgebaut. Daher empfiehlt es sich, Feuerwerk nur im Fachhandel zu erwerben. Leere Feuerwerksbatterien und abgefeuerte Raketen gehören in die Restabfalltonne. „Kaufen Sie nur so viele Böller, wie Sie auch am Silvesterabend verbrauchen. Zehn Ideen für ein nachhaltiges Silvester finden Sie unter https://www.smarticular.net/silvester-umweltfreundlich-party-alternativen-boeller-raketen-wachsgiessen-plastikfrei/“, erklärt Johannes Weninger vom BAV Schärding.


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