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BEZIRK SCHÄRDING. Die Bezirkshauptmannschaft Schärding gibt eine Verordnung zum Schutz vor Waldbränden im Bezirk heraus.

Symbolbild (Foto: Weihbold)
Symbolbild (Foto: Weihbold)

Demnach ist derzeit jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen in den Waldgebieten aller Gemeinden im Bezirk Schärding sowie in deren Gefährdungsbereichen verboten. Waldeigentümer dürfen dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich machen.

Hohe Strafen

Wer sich dem Verbot widersetzt und erwischt wird, dem droht eine Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen. Die Verordnung tritt mit 10. August in Kraft und endet am 31. Oktober.


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