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Waldbrandgefahr: Feuerverbot im Bezirk Schärding verhängt

Theresa Senzenberger, 20.04.2026 12:12

BEZIRK SCHÄRDING. Angesichts erhöhter Waldbrandgefahr hat die Bezirkshauptmannschaft Schärding eine neue Verordnung erlassen: Ab sofort gilt in allen Waldgebieten des Bezirks sowie in deren Gefährdungsbereichen ein striktes Feuerverbot.

In den Wäldern des Bezirks Schärding herrscht strenges Feuerverbot. (Foto: Smileus/stock.adobe.com (Symbolfoto))

Die Waldbrandschutz-Verordnung 2026 untersagt sowohl das Anzünden von Feuer als auch das Rauchen im Wald. Das Verbot gilt nicht nur direkt im Wald, sondern auch in angrenzenden Bereichen, in denen sich ein Feuer ausbreiten könnte. Entscheidend sind dabei unter anderem Faktoren wie Wind, Niederschlag und Bodenbeschaffenheit.

Die Behörde reagiert damit auf die erhöhte Gefahr von Waldbränden. Waldeigentümer haben die Möglichkeit, das Verbot sichtbar zu machen.

Strafen bei Nichtbeachtung 

Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit Strafen rechnen: Es drohen Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu vier Wochen. In besonders schweren Fällen können beide Strafen gleichzeitig verhängt werden. Die Verordnung gilt bis einschließlich 31. Oktober.


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