Wartezeiten am LKH Schärding gleich geblieben
SCHÄRDING. Der SPÖ-Landtagsklub hat nunmehr zum zweiten Mal landesweite Daten über die Wartezeiten in den oberösterreichischen Krankenhäusern erhoben.

„Die Ergebnisse sind je nach Versorgungsregion sehr unterschiedlich, zeigen aber insgesamt eine klar negative Tendenz in den großen Häusern, also dem Kepler-Klinikum und dem Klinikum Wels-Grieskirchen, auf. Außerdem gibt es nach wie vor keine transparente Übersicht über die Wartelisten für die Patienten“, so SPÖ-Bezirksparteivorsitzende Petra Mairinger. Die Anfragebeantwortung legt offen, dass in 26 Prozent der Rückmeldungen die Wartezeiten kürzer als im Vorjahr sind. In deutlich mehr Fällen – konkret 34,6 Prozent – hat sich die Wartezeit jedoch verlängert. Bei weiteren 39,4 Prozent der rückgemeldeten Daten haben sich die Wartezeiten gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Stellungnahme der Gespag
„Zu den Seitens des SPÖ-Landtagsclubs kommunizierten Wartezeiten in den Spitälern der Oö. gespag (Freistadt, Rohrbach, Schärding, Steyr, Kirchdorf und Salzkammergut-Klinikum) halten wir ausdrücklich fest, dass alle erforderlichen, akutmedizinisch notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen unverzüglich angeboten und durchgeführt werden. In den gespag-Spitälern werden alle Patientinnen und Patienten entsprechend der Schwere ihrer Beschwerden gereiht und versorgt. Natürlich wird auch auf die individuelle Situation von Wartenden und deren Begleitpersonen eingegangen“, heißt es von Seiten der gespag.
Zur Forderung nach einer Transparenz für die angeführten Wartezeiten heißt es in der Stellungnahme weiter: „Wir sind gemäß dem Oö. Krankenanstaltengesetz bereits seit Längerem verpflichtet, für die Fächer Orthopädie und Augenheilkunde ein Wartelistenregime zu führen. ln diesen Fächern stehen daher entsprechende valide Auswertungen der durchschnittlichen Wartezeit zur Verfügung, die bereits seit 2015 auf der Homepage der gespag standortspezifisch beim jeweiligen Fach veröffentlicht sind. Der Rechnungshof hat dieses Gebaren im Jahr 2016 bezüglich Wartelistenregime geprüft und ein korrektes und gesetzmäßiges Vorgehen festgestellt.“


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