Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/2021 beschlossen
BEZIRK SCHÄRDING. Ab dem 11. Jänner können finanziell schlechter gestellte Personen einen Heizkostenzuschuss des Landes in Anspruch nehmen.
Auf Antrag der SPÖ-Parteivorsitzenden Birgit Gerstorfer wurden dafür in Summe 2,8 Millionen Euro im Sozial-Budget des Landes vorgesehen. „Das Heizen soll für Menschen mit geringem Einkommen keine unüberwindbare Belastung sein. Gerade in den kalten Monaten sind wir als Gemeinschaft gefragt, hilfebedürftigen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern solidarisch unter die Arme zu greifen“, so SPÖ-Bezirksparteivorsitzender Karl Walch und Birgit Gerstorfer, die als Sozial-Landesrätin den Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht hat.
Sozialhilfebezieher erstmals anspruchsberechtigt
Der Heizkostenzuschuss für den Winter 2020/2021 beträgt einmalig 152 Euro und gebührt allen Oberösterreichern, deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen die Höhe der Ausgleichszulagenrichtsätze 2020 nicht überschreitet. Erstmals sind auch Sozialhilfebezieher anspruchsberechtigt. Die Einkommensgrenzen für den Heizkostenzuschuss 2020/21 betragen für Alleinstehende 950 Euro, für Ehepaare/Lebensgemeinschaften 1.500 Euro (Erhöhung je Kind um 240 Euro).
Antragsfrist läuft bis zum 23. April
Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss läuft vom 11. Jänner bis zum 23. April 2021. Anträge können in den Gemeindeämtern beziehungsweise Magistraten gestellt werden. Ein Antragsformular wird ab dem Beginn der Antragsfrist auch auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter http://www.land-oberoesterreich.gv.at zum Download bereitstehen.
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