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BEZIRK. Im Parlament wurde nun eine Homeoffice-Regelung beschlossen, die den neuen Anforderungen in der Arbeitswelt Rechnung trägt und mehr Planbarkeit und Flexibilität bringt.

ÖVP-Klubobmann August Wöginger(Foto: ÖVP-Klub/Sabine Klimt)
ÖVP-Klubobmann August Wöginger(Foto: ÖVP-Klub/Sabine Klimt)

Verbringt man jährlich mindestens 26 Tage im Homeoffice, so ist es möglich, Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar wie Sessel, Arbeitstisch oder Beleuchtung geltend zu machen, wobei ein Teilbetrag schon rückwirkend für das Jahr 2020 beansprucht werden kann. Gleichzeitig können – ab heuer – bis zu 300 Euro Homeoffice-Pauschale – drei Euro pro Tag für höchstens 100 Homeoffice-Tage –, die ein Arbeitgeber gewährt, steuerfrei bezogen werden. Wird durch Zahlungen des Arbeitgebers dieses Höchstausmaß des Homeoffice-Pauschales nicht ausgeschöpft, kann der Arbeitnehmer Werbungskosten in der entsprechenden Höhe ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale geltend machen. „Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vorteile ist allerdings eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zudem sind die Regelungen vorerst bis zum Jahr 2023 befristet“, berichtet ÖVP-Klubobmann August Wöginger.


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