Schwerarbeiterpension verweigert: Arbeiterkammer klagte erfolgreich
SCHÄRDING. Nach 45 Jahren harter Arbeit wollte ein Lkw-Fahrer aus dem Bezirk Schärding mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen. Doch der Schock kam per Post: Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) lehnte seinen Antrag auf Schwerarbeitspension ab. Der Grund: Angeblich hatte er nicht genügend Versicherungsmonate angesammelt.
Für den langjährigen Berufskraftfahrer, der neben seiner Fahrertätigkeit regelmäßig schwere Lasten zu heben hatte, war das eine bittere Enttäuschung. Doch anstatt sich mit der Ablehnung abzufinden, wandte er sich an die Arbeiterkammer (AK) Schärding. Diese klagte in seinem Namen gegen den Bescheid der PVA – mit Erfolg.
Gericht gab der Klage statt
Das Gericht bestätigte, dass der Mann die nötigen Versicherungs- und Schwerarbeitsmonate erbracht hatte. Auf Basis eines Sachverständigengutachtens und der Schilderungen des Arbeitnehmers stellte sich heraus, dass er die erforderliche körperliche Schwerarbeit im Sinne der Verordnung geleistet hatte.
Voraussetzungen für Schwerarbeiterpension
Um einen Anspruch auf die Schwerarbeitspension zu erwerben, müssen Beschäftigte Tätigkeiten verrichten, die laut Schwerarbeitsverordnung als besonders belastend gelten. Das sind beispielsweise unregelmäßige Nachtarbeit, regelmäßige Arbeit unter Hitze, Kälte oder unter chemischen und physikalischen Einflüssen. Körperliche Schwerarbeit im Sinne der Verordnung über besonders belastende Berufstätigkeiten liegt bei Männern auch dann vor, wenn bei einer achtstündigen Arbeitszeit mindestens 2.000 Arbeitskilokalorien verbraucht werden. Wenn Beschäftigte 540 Versicherungsmonate erworben haben und davon 120 Schwerarbeitsmonate in den letzten 240 Kalendermonaten vor dem Stichtag angefallen sind, können Männer nach Vollendung des 60. Lebensjahres eine Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen.
Regelung brauche eine Verbesserung
Generell müsse es längst leichter gemacht werden, in Schwerarbeiterpension gehen zu können, „denn Arbeitsdruck, lange Arbeitszeiten, Personalmangel oder Schichtdienste belasten immer mehr Menschen so sehr, dass sie nicht bis zum Regelpensionsalter durchhalten“, erklärt AK-Präsident Andreas Stangl. „So erfreulich die gewonnene Klage für unser Mitglied ist, müssen wir aber oftmals feststellen, dass dies leider kein Einzelfall ist. Er zeigt abermals auf, dass die Schwerarbeiterregelung dringend im Sinne der Versicherten zu reparieren ist.“
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04.09.2024 22:09
Schwerarbeit alterspension
Im September vor der letzten Wahl hat die övp mitbeschlossen das man mit 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension gehen kann kaum waren sie in der Regierung haben sie dieses Gesetz wieder geändert Was soll man dazu sagen voher versprechen und kaum hat man die Macht ändern sie das Gesetz zum Nachteil der Arbeit nehmer Ist eben doch eine Partei der Unternehmer
04.09.2024 22:09
Schwerarbeit alterspension
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04.09.2024 22:09
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