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Ärztlicher Bereitschaftsdienst in NÖ: Erfolgreiche Einigung der Parteien

Online Redaktion, 15.07.2019 08:28

Ärztekammer, Gebietskrankenkasse und Land NÖ schaffen Voraussetzungen für die Weiterführung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes an Wochenenden und Feiertagen.

(Foto: wutzkohphoto/Shutterstock.com)
(Foto: wutzkohphoto/Shutterstock.com)

BEZIRK SCHEIBBS. Nach intensiven Verhandlungen zur Neuregelung des Bereitschaftsdienstes an Wochenenden und Feiertagen ist es zu einer Einigung gekommen, die sowohl für die Ärzteschaft als auch die Bevölkerung deutliche Verbesserungen bringen soll.

So werden künftig alle diensthabenden Ordinationen an Wochenenden und Feiertagen von 9 bis 11 Uhr geöffnet haben. Davor – ab 8 Uhr und danach bis 14 Uhr – haben die zum Dienst eingeteilten Ärzte Zeit für Visiten. Teil des Gesamtpakets ist auch eine deutliche Erhöhung sowohl des Honorars der grundsätzlichen Bereitschaft als auch der Arzttermine in den Ordinationen und der Visiten. Wichtig war auch, die Freiwilligkeit der Teilnahme von Ärzten mit der verlässlichen Versorgungssicherheit der Menschen im gesamten Bundesland in Einklang zu bringen.

„Die Einigung über den Bereitschaftsdienst freut uns besonders für die Patienten in Niederösterreich. Dieser wichtige Schritt ist uns gemeinsam gelungen“, so SPÖ-Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig und niederösterreichischer Gesundheits- und Sozialfonds-Vorsitzender ÖVP-Landesrat Martin Eichtinger zur Kurienentscheidung in der NÖ Ärztekammer. Seit Jahrzehnten haben Allgemeinmediziner mit Kassenvertrag an Wochenenden und Feiertagen ihre Ordinationen geöffnet und fahren auf Visiten, um kranke Menschen ärztlich zu versorgen. Grundlage war eine Regelung im Gesamtvertrag, den jeder Allgemeinmediziner bei Übernahme eines Kassenvertrags mit der Gebietskrankenkasse unterschrieben hat.

Im Februar dieses Jahres hat der Verwaltungsgerichtshof diese Verpflichtung zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst an Wochenenden und Feiertagen jedoch aus formalen Gründen aufgehoben. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes war für uns die Gelegenheit, die Organisation und die Honorierung neu zu verhandeln“, so Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte Dietmar Baumgartner. 


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