Fall Hirtzberger: Anwalt will Verfahren neu aufrollen
SPITZ/KREMS. Paukenschlag im Fall Hannes Hirtzberger: Nach über acht Jahren möchte ein Linzer Anwalt das Verfahren neu aufrollen lassen. Ein neues Gutachten soll beweisen, dass der frühere Spitzer Bürgermeister nicht durch eine Praline vergiftet worden sein kann und sein Mandant – ein Heurigenwirt aus Spitz – daher unschuldig im Gefängnis sitzt.
Der Fall Hannes Hirtzberger sorgte 2008 bundesweit für Entsetzen. Nach offiziellem Ermittlungsstand war der damalige Spitzer Bürgermeister durch ein mit Strychnin versetztes „Mon Cherie“ vergiftet worden und liegt seither im Wachkoma. Ein Heurigenwirt aus dem Ort wurde schließlich wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine DNA-Spuren waren auf einer Glückwunschkarte gefunden worden, die der Praline beigefügt war. Das Motiv für die Tat sollen Grundstücksstreitereien gewesen sein.
Gift nicht in Praline?
Seit 2008 sitzt der Wirt nun bereits im Gefängnis. Zu Unrecht, wie sein Verteidiger Kurt Wolfmair jetzt behauptet. Der Linzer Rechtsanwalt hat am 21. Dezember am Kremser Landesgericht einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eingebracht. Denn Wolfmair hat laut „Servus TV“ bei Rechtsmedizinern der Universität München ein neues Gutachten erstellen lassen, was beweisen soll, dass Hirtzberger nicht durch eine Praline vergiftet worden sein kann. Laut diesem Gutachten soll der Ortschef fünf Gramm Strychnin zu sich genommen haben – die siebenfache Menge dessen, wie bei der ursprünglichen Gerichtsverhandlung angenommen. „Die Menge von fünf Gramm hat niemals Platz in einem Mon Cherie, selbst dann nicht, wenn man die Kirsche herausnimmt“, erklärt Wolfmair gegenüber dem „Servus Journal“. Ursprünglich sei der Strychninwert aus dem Urin des Opfers errechnet worden, nun habe man das Blutserum für die Untersuchung herangezogen.
Drei Richter entscheiden
Laut Vizepräsident Ferdinand Schuster vom Landesgericht Krems wird nun ein dreiköpfiger Richtersenat über eine Wiederaufnahme des Verfahrens entscheiden. Ausschlaggebend dafür sei, ob es neue Beweise gibt, die einen anderweitigen Ausgang des ursprünglichen Verfahrens erwarten lassen. Wann die Entscheidung fällt, ist Schuster zufolge noch nicht absehbar.
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