Das wertvollste Gut, das Wasser, wurde in St. Georgen/Gusen gefeiert
ST. GEORGEN AN DER GUSEN. Die Markgemeinde St. Georgen an der Gusen hat am 25. Oktober zum Wassertag4222 geladen, einem Tag der offenen Tür in den Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde.

Da diese auch Sitz des Wasserverbandes „Untere Gusen“ ist, und mit dem neuen Hochbehälter eine wesentliche Verbesserung der Qualität und Sicherstellung der Versorgung gewährleistet ist, konnten viele interessierte Bürger an diesem Tag vor Ort begrüßt werden. Gleich am Vormittag fand eine Exkursion zur Kläranlage in Asten statt. Am Nachmittag wurde der Wassertag auch dazu genutzt um die Überreichung der Bodenbündnistafel an die Gemeinde durchzuführen. Die Landtagsabgeordneten Ursula Schwarz und Gisela Peutlberger-Naderer überreichten gemeinsam die Urkunde an den Bürgermeister und die Vertreter des Umweltausschusses der Gemeinde.


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31.05.2020 12:29
Ungerechte Wasser- und Kanalgebühren in St. Georgen an der G
Ungerechte Wasser- u. Kanalgebühren in St. Georg./Gusen durch Gemeinderatsbeschluss In St. Georgen/Gusen wird seitens der Gemeinde neben der verbrauchsabhängigen Gebühr (pro m³) eine sehr hohe Grundgebühr für Wasser- u. Kanal eingehoben. Diese wird ungerechterweise auf BASIS DER HAUSFLAECHEN(Gebäudestockwerke, Garagen, ...) berechnet. Das entspricht nicht dem in der EU-WASSERRAHMENRICHTLINIE (Artikel 9) festgeschriebenen Verursacherprinzip. Auch bietet dies keinen Anreiz zu dem in der Richtlinie geforderten effizienten Wasserverbrauch, denn jeder weiter verbrauchte Liter wird bei Mehrverbrauch aufgrund der konstant fixen und hohen Grundgebühr billiger. Die POOLS in den GÄRTEN spriessen! Menschen, die Wasser sparen, oder PensionistInnen (Witwen, Witwer, ...) bei denen die Kinder bereits ausgezogen sind, empfinden das zurecht als voll UNGERECHT!!! Das Amt der oö. Landesregierung schaut tatenlos zu, obwohl es die Gemeindeaufsichtspflicht über die Rechtskonformität der Gemeinde(rats)verordnungen hat.
31.05.2020 09:41
Wasser- und Kanalgebühren in St. Georgen/Gusen EU-Widrig!!!
Wassertag mit Medienpräsenz und PolitikerInnenpräsenz, schön und gut. Der Hochbehälter musste her um das Wasser aus den neuen Tiefwasserbrunnen vom Mangan zu befreien. Das normale Brunnenwasser aus generationenlanger Nutzung ist nicht mehr gesund (Nitrate). Ausserdem sanken die Grundwasserspiegel und die Brunnenquellen durch die Bodenversiegelungen (Bauwut im Ort) und durch den so genannten "Hochwasserschutz" (Tieferlegung der Gusen). Gar nicht schön und gut ist die Gebührengestaltung des Gemeinderates. Es gibt eine flächenbezogene GRUNDgebühr, Flächenbezogen! das heißt: Unkausal. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Staaten in Artikel 9 der EU-WRRL zur verursachergerechten Gebührengestaltung (Kostenaufbringung). Die Regelung in St. Georgen an der Gusen ist eine reine VERSTECKTE GRUNDSTEUER. Menschen, die Wasser sparen oder Regenwasser für den Garten abfangen, zahlen immense flächenbezogene Grundgebühr, wenn sie ein Haus oder eine Garage haben. Alte Leute, die alleinstehend sind, weil der Partner gestorben ist oder die Kinder ausgezogen sind, verbrauchen wenig und sparsam Wasser und brennen wie ein Luster die so genannte EU-widrige Grundgebühr. Es ist de facto eine unerlaubte GRUNDSTEUER. Bei Einführung dieser GRUND "Steuer" im Juli 2011 wurden die mengenbezogenen Wasser- und Kanalgebühren um 25 bzw. 32% gesenkt. Dies kommt allen Großwohnbauten zugute. Sankt Georgen a. d. Gusen wächst immobilienmäßig komplett zu. Wir werden zubetoniert! - ein Hilfeschrei!