AK: Beschwerden über Hamburger Unternehmen in Österreich
Bei der niederösterreichischen Arbeiterkammer (AKNÖ) häufen sich Beschwerden über das seit kurzem in Österreich tätige Unternehmen Care Energy. Mittels Haustürgeschäften habe die Firma in den vergangenen Monaten Konsumenten Energielieferverträge zur Unterschrift angeboten, heißt es in einer Aussendung der AKNL. Diese rät, keinesfalls übereilt zu unterschreiben. Auch sei das Hamburger Unternehmen in Österreich tätig, ohne hier als Energielieferant registriert zu sein.
Das Unternehmen gebe vor, nur unverbindliche Informationen weiterzugeben. „Warum erfordern diese eine Unterschrift?“ fragen sich Verbraucherschützer. Mehrere Anfragen und Beschwerden gingen bereits bei der Niederösterreichischen Arbeiterkammer ein.
Umstrittene Vollmachts-Klausel
“Klarer wird es, wenn man sich das Auftragsformular ansieht“, so Konsumentenschützer Manfred Neubauer. Im Auftragsformular verstecke sich nämlich eine tückische Vollmachtklausel. Die Verbraucher erteilten damit umfangreiche Befugnisse, Verträge in seinem Namen abzuschließen und zu kündigen. Eine solche Vollmacht sollte keinesfalls erteilt werden. Rücktritt binnen 14 Tage Sollte man dennoch einen Vertrag unterzeichnet haben, so können Konsumenten von einem Haustürgeschäft binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss zurücktreten.
Einen Musterbrief dazu gibt es auf der Homepage der AKNÖ unter noe.arbeiterkammer.at/musterbriefe
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