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ÖZIV-Studie enthüllt: Fast die Hälfte aller Geschäfte in St. Pölten ist nicht barrierefrei

Thomas Lettner, 15.05.2018 13:49

ST. PÖLTEN. Das BGStG (Behindertengleichstellungs-Gesetz) sieht vor, dass seit dem Jahr 2016 nach einer zehnjährigen Übergangsfrist alle öffentlich zugänglichen Geschäftslokale barrierefrei sein müssen. Laut einer aktuellen Studie des ÖZIV Bundesverbands hat St. Pölten noch deutlichen Nachholbedarf.

Für die Studie untersuchte ÖZIV access 184 Geschäfte in St. Pölten. Symbolfoto: Wodicka
Für die Studie untersuchte ÖZIV access 184 Geschäfte in St. Pölten. Symbolfoto: Wodicka

Für die ÖZIV-Studie wurden in St. Pölten 184 Geschäfte untersucht. Lediglich 57,6 Prozent davon sind stufenlos (Stufe bis drei Zentimeter). 29,9 Prozent haben eine Stufe (ab drei Zentimeter), 8,7 Prozent zwei und 3,8 Prozent drei Stufen. Erhoben wurden die Daten in der zweiten Jahreshälfte 2017 vom Team ÖZIV Access, das noch viel Nachholbedarf sieht. Die Stadt und Einkaufsstraßen wären gut beraten, hier endlich tätig zu werden und einen barrierefreien Einkauf für alle zu ermöglichen. Dies würde auch touristisch Sinn machen beziehungsweise in Konkurrenz zu Einkaufszentren, in denen der stufenlose Zugang bereits zu 100 Prozent gegeben sei. Zudem wären in vielen Fällen zumindest stufenlose Eingänge beispielsweise durch Rampen leicht herstellbar.

Kein Zwang auf Private

„Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz richtet sich nicht an Behörden, sondern an die Eigentümer der Liegenschaften beziehungsweise die Geschäftsleute. Wenn Ansuchen auf Umbau eingebracht werden, werden diese gesetzeskonform abgehandelt. Verwaltungstechnische Zwangsmaßnahmen, um die Angesprochenen zum Umbau zu zwingen, normiert das Gesetz nicht“, entgegnet Martin Gutkas von der Bau- und Feuerpolizei St. Pölten. Mit dem Projekt „Smartup“, das sich gerade in der Evaluierungsphase befindet, bilden ecopoint Wirtschaftsservice und die Marketing St. Pölten GmbH eine neue Servicestufe bei Betriebsansiedlungsfragen in der Innenstadt. Das Thema Barrierefreiheit werde - so Bernadette Schwab vom Wirtschaftsservice ecopoint - zwischen Mieter und Vermieter direkt und individuell geklärt, wobei das ecopoint Wirtschaftsservice und die Marketing St. Pölten GmbH bei Bedarf beratend zur Seite stehen.

Missstand in NÖ Bauordnung

Martina Eigelsreiter vom Büro für Diversität ergänzt, dass die Stadt zwar nicht viel Einflussnahme auf die Entscheidungen von Privatpersonen, aber dennoch eine Vorbildfunktion habe. Ihr klares Ziel sei es, barrierefrei und inklusiv zu werden. Die OIB Richtlinie 4 (Österreichisches Institut für Bautechnik) aus dem Jahr 2015, die das Thema Barrierefreiheit behandelt, sei aber ohne Einbezug von Menschen mit Behinderungen oder deren Interessenvertretungen erarbeitet und von allen Landesgesetzgebern in die jeweilige Bauordnung übernommen worden. Die Richtlinie überlasse es bewusst dem Landesgesetzgeber, welche Bauwerke barrierefrei errichtet werden müssen. Die NÖ Landesregierung habe von diesem Handlungsspielraum leider zum Nachteil von Menschen mit Behinderungen Gebrauch gemacht.


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