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Neue E-Card flattert in die Haushalte

Leserartikel Werner Pelz, 18.03.2015 12:00

NÖGKK-Obmann Hutter (r.) mit dem für die Agenden zuständigen Landesrat Androsch (beide SP). Foto: Käfer
Rund 515.000 Versicherte erhalten in den kommenden Monaten Post von der der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK). Dabei wird der Austausch der E-Card angekündigt. Einer der Gründe: Die auf der Rückseite der e-card abgedruckte Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) mit einem Ablaufdatum versehen. Zwei Wochen vor Ablauf wird den Versicherungsnehmern die neue e-card zugeschickt. ACHTUNG: Etwaige Adressänderungen sollten der NÖGKK umgehend mitgeteilt werden.   Die neue Karte soll leichter aber besonders robust sein. Sie ist nach dem Erhalt sofort gültig. Die alte Karte verliert die Gültigkeit und kann vernichtet werden.   Zur Sache: Die E-Card ist Zugangsschlüssel für das Gesundheitssystem, es werden auf ihr keine medizinischen Daten gespeichert. „Beim Stecken erhalten Arztpraxen oder Spitäler die Information, bei welchem Krankenversicherungsträger man aktuell versichert ist oder ob zum Beispiel eine Rezeptgebührenbefreiung besteht“, erklärt NÖGKK-Obmann Gerhard Hutter.   Bisher seien mit der Karte österreichweit mehr als eine Milliarde Patientenkontakte abgewickelt worden. Auch die Datensicherheit soll mit hohem technischen Standards des Gesamtsystems, etwa u.a. duch sichere Leitungen und abgeschirmten Netze garantiert sein.   Übrigens: Als Bürgerkarte aufgerüstet kann man mit der e-card einfach zu Hause online Behördenwege erledigen oder Dokumente oder Rechnungen digital unterschreiben. Aber auch diverse Online-Services der Sozialversicherung, wie etwa der Einblick in das persönliche Pensionskonto oder dem eigenen Versicherungsauszug und der Leistungsinfo der NÖGKK sind möglich.   Information der NÖGKK: Die Europäische Krankenversicherungskarte EKVK (Rückseite der e-card) ist in EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz, in Mazedonien und Serbien gültig. In Serbien ist zu beachten, dass man dort die EKVK dem für den Aufenthaltsort in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger vorlegen und gegen eine gültige Anspruchsbescheinigung umtauschen muss. In allen anderen Ländern kann die EKVK bei allen Vertragsärztinnen bzw. Vertragsärzten sowie öffentlichen Spitälern verwendet werden. Der ausländische Krankenversicherungsträger rechnet direkt mit der NÖGKK ab.   Weitere Artikel:St. Pölten  St. Pölten Land  ----------------------------------------------------------------------------------- Kontakt: REDAKTION TIPS ST. PÖLTEN Werner Pelz (Postfach 39, 3101 St. Pölten)Mobil: 0676/700 11 75Mail: w.pelz@tips.at (oder alternativ we_pe@gmx.at)

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