Spekulation: Aufklärung von Bürgermeister gefordert
In der delikaten Causa rund um die Millionen-Spekulation der Stadt St. Pölten mit Fremdwährungen schwebt nach wie vor ein Damokles-Schwert über der Traisenmetropole. Daher sei Transparenz ein Gebot der Stunde, fordert die Opposition – und hier die Stadtschwarzen im Besonderen. Nun hat, wie bereits mehrfach von Tips St. Pölten berichtet, Lukas Aigner, der die Stadt St. Pölten im Spekulationsprozess gegen die Raiffeisen Landesbank Wien/NÖ vertritt, eine eigene Kanzlei gegründet. Für den Bürgermeister war klar, dass die Agenden Aigners ad personam definiert waren und durch den Wechsel in seine neue Kanzlei transferiert werden. Diese Selbstverständlichkeit ohne den Gemeinderat darüber abstimmen zu lassen, zog den Ärger vor allem der VP nach sich und führte zu einer dementsprechenden Debatte im Stadtparlament.
Keine Einbindung des Gemeinderats
Noch mehr ärgert die Tatsache, dass SP-Bürgermeister Matthias Stadler den Anwalt gleich eine uneingeschränkte Vollmacht für Vergleichsverhandlungen mit Raiffeisen überträgt. „Anwalt Aigner kann nun jederzeit in Vergleichsverhandlungen mit der RLB treten und über Geld der Steuerzahler verhandeln, ohne, dass es der Gemeinderat weiß“, bringt VP-Stadtrat Peter Krammer die Kritik auf den Punkt. Einen entsprechenden Antrag, wonach die Stadtvertreter vor dem Eintritt in solche Verhandlungen zu informieren seien, hat die SPÖ bei der verwichenen Gemeinderatsitzung am 27. April mehrheitlich abgelehnt. Als Hoffnungsschimmer gilt die letztendlich obligatorische Einbindung des Gemeinderats. Denn der Ausgang etwaiger Verhandlungen muss dem Stadtparlament vorgelegt werden, der dann darüber abstimmen muss.
Krammer: Informationspflicht des Bürgermeisters
Krammers Polit-Spitze gegen Stadler folgt auf den Fuß: „In der Spekulations-Causa geht es um viele Millionen Euro der St. Pöltner. Auch wenn es dem SPÖ-Chef Niederösterreichs (Bgm. Stadler, Anm.) unangenehm ist, wegen wilden Spekulationsgeschäften vor Gericht verhandeln zu müssen, so ist es trotzdem seine Pflicht als Bürgermeister die gewählten Mandatare entsprechend über den Fortschritt der Verhandlungen zu informieren.“
Vieles würde der Gemeinderat erst über Dritte, meist über Medien erfahren, oder über eigene Recherchen. „Der Bürgermeister hat es nicht einmal der Mühe wert gefunden, den Gemeinderat offiziell darüber zu informieren, dass der Ablehnungsantrag der Stadt gegen Richter Ogris abgelehnt wurde“, grollt Krammer. Bekanntlich hatte sich die SP-Stadtführung über verbale Spitzen des genannten Richters auf den Schlipps getreten gefühlt und Anwalt Aigner daraufhin eine Befangenheit des Richters bei Gericht angezeigt. Diesem Antrag wurde allerdings bereits in zweiter Instanz nicht stattgegeben.
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