ST. PÖLTEN/NÖ. Das Studentenleben ist mitunter nicht leicht. Vor allem dann, wenn jemand nicht gut situierte Eltern als Basis hat und/oder noch einer Arbeit nachgehen muss, um sich über Wasser zu halten. Eines ist aber ganz sicher notwendig: Eine Versicherung um im Krankheitsfall die nötige medizinische Versorgung zu haben.
Wielange man bei den Eltern mitversichert ist und welche Möglichkeiten es danach gibt, erfährt man bei der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK) – persönlich, online oder im Folder „Studentenversicherung“.
Kostenlose Mitversicherung
Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind automatisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (= 1. Tag vor dem 18. Geburtstag) mit den Eltern mitversichert, sofern sie nicht schon vorher einen eigenen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben. Wird danach eine Schule oder Universität besucht, gilt die kostenlose Mitversicherung bis zum 27. Lebensjahr.
Wird für das Kind noch Familienbeihilfe bezogen, verlängert die NÖGKK automatisch die Mitversicherung. Besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, müssen eine Schulbesuchs- oder Studienbestätigung sowie ein Studienerfolgsnachweis bzw. im 2. Abschnitt ein Nachweis über das positive Ablegen der 1. Diplomprüfung vorgelegt werden. Ab einem Masterstudium genügt in jedem Fall die Vorlage einer aktuellen Fortsetzungsbestätigung.
Damit Kinder über 18 Jahre nicht unbemerkt aus dem Versicherungsschutz fallen, bietet die NÖGKK einen besonderen Service: Rund 2 Monate vor Ende der beitragsfreien Mitversicherung werden die Eltern schriftlich informiert, dass der Versicherungsschutz endet.
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