Landesregierung beschließt 120 Euro Heizkostenzuschuss für niederösterreichische Haushalte
ST. PÖLTEN. In der heutigen Sitzung beschloss die NÖ Landesregierung einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 120 Euro pro Haushalt für die kommende Wintersaison.
Die für Soziales zuständigen Landesräte Barbara Schwarz und Maurice Androsch (beide ÖVP) erklären: „Mit dem Heizkostenzuschuss stellen wir sicher, dass jene Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die Unterstützung benötigen, rechtzeitig Planungssicherheit haben.“
Menschen mit niedrigem Einkommen (zum Beispiel Mindestpensionisten, Bezieher von Arbeitslosen- oder Kinderbetreuungsgeld) können somit für die aktuelle Heizperiode 2016/17 einen Kostenzuschuss in der Höhe von 120 Euro beantragen. Die Antragsstellung ist beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes möglich. Erfahrungsgemäß rechnet man mit rund 23.000 Anträgen.
Ebenso wurde die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses in der Höhe von 120 Euro für die Heizperiode 2016/2017 für alle Alleinstehenden oder Haushaltsgemeinschaften, welche in den Monaten November 2016 bis März 2017 zumindest für einen dieser Monate eine Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung aus dem Titel „Leistungen zur Deckelung des notwendigen Lebensunterhaltes“ beziehen, genehmigt. Bezieher der Bedarfsorientierten Mindestsicherung bekommen den Zuschuss „automatisch“ (unbürokratisch und ohne Antrag) von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.
„Wir möchten damit sozial bedürftigen Menschen helfen, ihre Grundversorgung sicherzustellen. Der Zuschuss kommt schnell und unbürokratisch bei den Menschen an, die Hilfe brauchen“, führen Schwarz und Androsch aus. Anträge können für die aktuelle Heizperiode ab sofort bis spätestens zum 30. März 2017 gestellt werden.
Nähere Infos gibt es hier.
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