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Familien-Landesrätin Schwarz: "Neue Form des Kinderbetreuungsgeldes bringt Anreize zu mehr Flexibilität"

Thomas Lettner, 02.03.2017 15:06

ST. PÖLTEN. Seit gestern gilt in Österreich das neue Modell des Kinderbetreuungsgeldes, eine Familienleistung, die aktuell rund 22.300 Familien in Niederösterreich beziehen.

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) kann entweder als pauschale oder als einkommensabhängige Leistung bezogen werden. Symbolfoto: Wodicka

Die Bezugshöhe beträgt 14,53 Euro bis 33,88 Euro täglich. Je länger die Anspruchsdauer ist, desto geringer ist der Tagesbetrag. Das neue Kinderbetreuungsgeld bietet zwei Systeme zur Auswahl: das Kinderbetreuungsgeld-Konto (pauschale Leistung) oder das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Während im Pauschalsystem die Möglichkeit besteht, bis zu 16.200 Euro jährlich beziehungsweise bis zu 60 Prozent der Letzteinkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde (beschränkt auf das drittvorangegangene Jahr), dazuverdienen zu können, ist der Zuverdienst im einkommensabhängigen System nur in geringem Ausmaß möglich, da es sich dabei um einen Einkommensersatz handelt. Nähere Infos gibt es hier.

Die Anspruchsvoraussetzungen umfassen:

  • Auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und idente Hauptwohnsitzmeldungen
  • Anspruch und Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
  • Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
  • Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
  • Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft und fünf Untersuchungen des Kindes)
  • Einhaltung der Zuverdienstgrenze - wird diese überschritten, wird das zu Unrecht bezogene Kinderbetreuungsgeld für dieses Kalenderjahr zurückgefordert
  • Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung für das Kind und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil

Stärkere Miteinbeziehung beider Elternteile

Niederösterreichs Familien-Landesrätin Barbara Schwarz (ÖVP) ist überzeugt: „Die neue Form des Kinderbetreuungsgeldes bringt unseren jungen Familien Anreize zu mehr Partnerschaftlichkeit und mehr Flexibilität. Familien brauchen individuelle Lösungen und finden diese nun erleichtert vor.“ Die Landesrätin erklärt: „In dieser Reform sind viele Wünsche heutiger Familien umgesetzt: die flexible Bezugsdauer, eine einheitliche Summe, die für jedes Kind zur Verfügung steht und unabhängig von der Bezugsdauer ist, die Möglichkeit von „Familienzeit“ für Väter innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt eines Kindes und höhere Anreize zur geteilten Kinderbetreuungszeit. Vor allem die stärkere Miteinbeziehung beider Elternteile finde ich sehr begrüßenswert.“


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