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Grüne entscheiden in Landesausschuss über Anfechtung der Landtagswahl 2018

Thomas Lettner, 27.02.2018 12:26

ST. PÖLTEN. Die Grünen NÖ werden morgen in einem Landesausschuss darüber entscheiden, ob am Donnerstag eine Wahlanfechtung der am 28. Jänner geschlagenen Landtagswahl eingereicht wird. Die Ursachen dafür sind unterschiedliche Handhabungen der Gemeinden beim Umgang mit Wählern mit Zweitwohnsitz, in deren Folge es zu willkürlichen Streichungen oder Nichtstreichungen aus der Landes-Wählerevidenz gekommen sei.

Rechtsanwalt Heinrich Vana und Grünen-Obfrau Helga Krismer Foto: Thomas Lettner
Rechtsanwalt Heinrich Vana und Grünen-Obfrau Helga Krismer Foto: Thomas Lettner

Den Grünen seien rund 400 zweifelhafte Fälle bekannt. So hätten laut Helga Krismer, Obfrau der Grünen NÖ, Bürger in manchen Gemeinden Fehlinformationen bekommen, ob sie wählen gehen dürfen oder nicht. Ehepartner seien trotz gemeinsamen Zweitwohnsitzes unterschiedlich wahlberechtigt gewesen, und Bürgermeister hätten in manchen Gemeinden Bürger in die Wählerevidenz hineingeschwindelt.

Voraussetzungen für ordentlichen Wohnsitz

Am 22. Juni 2017 wurde das NÖ Landesbürgerevidenzengesetz beschlossen. Den Gemeinden wurde durch das Gesetz aufgetragen, bis 30. September zu prüfen, ob Gemeindebürger mit Nebenwohnsitz die Voraussetzungen für einen ordentlichen Wohnsitz erfüllen und damit zu Recht in der Landes-Wählerevidenz aufscheinen.

Große Machtfülle für Bürgermeister

Laut Rechtsanwalt Heinrich Vana sei aber schon die Definition des ordentlichen Wohnsitzes in NÖ nicht ausreichend. Mit der Landtagswahlordnung und dem Gesetz über die Landesbürgerschaft gebe es zwei völlige unterschiedliche Grundlagen. Noch schwieriger verhalte es sich mit den Verfahrensbestimmungen. Die Gemeinden hätten völlig unterschiedlich interpretiert, wer wahlberechtigt ist oder nicht. Manche Gemeinden hätten Wähler trotz ordentlichem Wohnsitz gestrichen, andere Gemeinden wieder Bürger, die über keinen ordentlichen Wohnsitz verfügen, nicht gestrichen. Somit sei laut Krismer den Bürgermeistern eine große Machtfülle zugestanden, wer nun zur Wahl gehen darf und wer nicht.


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