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Weiterhin keine Dauerparkkarten am Ratzersdorfer See und den Viehofner Seen

Thomas Lettner, 14.04.2018 09:56

ST. PÖLTEN. Seit dem Vorjahr sind die Parkbereiche rund um den Ratzersdorfer See und die Viehofner Seen von Mai bis September gebührenpflichtig. Dazu gibt es heuer einige Änderungen und Verbesserungen wie eine Gratisstunde zu Mittag und Handyparken. Außerdem gilt die Gebührenpflicht heuer nur bis zum 31. August.

An den Seen kann heuer zur Mittagsstunde gratis geparkt und auch das Handyparken genutzt werden. Foto: Josef Vorlaufer

Neu ist, dass ab heuer von 12 bis 13 Uhr die Abgabenpflicht aufgehoben wird. Das heißt, die Parkabgabe muss von Montag bis Sonntag jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 20 Uhr entrichtet werden. Die Tarife bleiben mit 0,50 Euro pro halber Stunde und einem Höchstsatz von vier Euro pro Tag unverändert. Neu ist auch, dass die Abgabe ab heuer zusätzlich zu den Automatenparkscheinen auch mittels Handyparken bezahlt werden kann.

Gebührenfreie Sommer-Veranstaltungen

Außerdem wird die Abgabenpflicht für die Durchführung folgender Veranstaltungen in den entsprechenden Bereichen aufgehoben: Firmentriathlon/Ironman (24. bis 28. Mai, alle gebührenpflichtigen Parkplätze), Viehofner Seenlauf (17. Juni, Parkplatz Viehofner Seen), Splash Hard (14. Juli, Parkplatz Ratzersdorfer See), Stereo am See (27. Juli, Parkplatz Ratzersdorfer See), Summerblues Festival (28. Juli, Parkplatz Ratzersdorfer See) und Frauenlauf (26. August, Parkplatz Ratzersdorfer See).

Keine Dauerparkkarten

„Mit dieser Parkgebühr kann die Stadt die Parkraumüberwachung an den Seen finanzieren und somit das sogenannte 'wilde Verparken' im Sinne der Sicherheit unterbinden. Es hat sich dies bereits im Vorjahr bestens bewährt, seither gab es keine negativen Vorfälle mehr, die Zufahrt für Einsatz- und Rettungskräfte war somit jederzeit gewährleistet“, sagte Bürgermeister Matthias Stadler (SPÖ). Mit den neuen zusätzlichen Regelungen könnten nun entsprechend der bisherigen Erfahrungswerte die Wünsche und Anregungen der Seenbesucher, der ansässigen Betriebe und der Veranstalter umgesetz werden. Lediglich der vereinzelt aufgetretene Wunsch nach Dauerparkkarten könne nicht erfüllt werden, da dies nach dem NÖ Kraftfahrzeugabstellabgabegesetz nicht möglich sei. „Wir haben diese Anliegen jedoch bereits an das Land Niederösterreich herangetragen.“

ÖVP kämpft weiter

VP-Gemeinderat Florian Krumböck freut sich über die Verbesserungen und gab bekannt, dass er schon im vergangenen Jahr die Möglichkeit gefordert habe, Parkscheine auch mit dem Handy kaufen zu können. Damals sei das aber noch als technisch nicht machbar bezeichnet worden. Die Forderung nach einer Dauerparkkarte für die Stammgäste an den Seen soll ebenfalls nicht unerfüllt bleiben. „Wir lassen auch hier nicht locker“, verspricht Stadtrat Markus Krempl-Spörk (ÖVP). 


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