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SP-Schnabl fordert Ausbau und höhere Flexibilität der Kinderbetreuungseinrichtungen

Thomas Lettner, 24.08.2018 09:39

ST. PÖLTEN. Am 1. September tritt die von der schwarz-blauen Regierung beschlossene Arbeitszeitverlängerung in Kraft. SPÖ NÖ Landesparteivorsitzender Franz Schnabl hält das neue Gesetz für nicht familientauglich.

SPÖ NÖ-Landesparteivorsitzender Franz Schnabl sieht die Planbarkeit von Berufs- und Familienleben sowie der Freizeit durch das neue Gesetz zur „Flexibilisierung der Arbeitszeitgesetze“ gefährdet. Foto: Thomas Lettner

Für Schnabl bestehen folgende Kritikpunkte an dem neuen Gesetz: Einen Anspruch auf eine Vier-Tage-Woche als Ausgleich für angeordnete Zwölf-Stunden-Tage gebe es nicht. Es seien dreizehn 60-Stunden-Wochen hintereinander möglich sowie Zwölf-Nachtstunden-Dienste über fünf Tage hindurch. Wenn Arbeitnehmer sich für Zeitausgleich anstatt Geld als Abgeltungsform entscheiden, müssten die Arbeitgeber zustimmen. Betriebsräte bzw. Arbeitsmediziner würden das Zustimmungsrecht zu Überstunden und damit auch die Möglichkeit, eine bessere finanzielle Abgeltung, geblockten Zeitausgleich oder ähnliches für die Arbeitnehmer herauszuverhandeln, verlieren.

Mehr Überstunden

Die gesetzliche Bestimmung einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung für Arbeitszeitverlängerungen sei ersatzlos gestrichen worden. Statt jährlich 320 Überstunden könnten nun bis zu 416 Stunden angeordnet werden. Im Tourismus werde zudem die Mindestfreizeit von elf auf acht Stunden verkürzt. In Zukunft können so Schnabl die elfte und zwölfte Stunde ohne Abstimmung mit dem Betriebsrat angeordnet werden. Es sei einmalig in der Zweiten Republik, dass der Gesetzgeber den Betriebsräten ein von der Arbeitsverfassung gewährtes Mitbestimmungsrecht streicht. Die betriebliche Sozialpartnerschaft, ein österreichisches Erfolgsmodell, werde damit ein Stück weit abgeschafft.

Planbarkeit von Berufs- und Familienleben nicht mehr gegeben

Die Planbarkeit von Berufs- und Familienleben sowie Freizeit werde beeinträchtigt, bei entsprechender Häufigkeit der Anordnung auf Überstunden auch die Gesundheit. „Für viele Familien ist das kaum vorstellbar, weil die Kinderbetreuung fehlt. Nur 17,2 Prozent der niederösterreichischen Kindergärten haben nach 17 Uhr geöffnet, die meisten schließen im Sommer wochenlang“, erklärt Schnabl.

Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen

Schnabl weist darauf hin, dass die Betreuungskosten derzeit monatlich mehrere hundert Euro ausmachen können: „Eltern mehrerer Kinder bleibt so unterm Strich kaum etwas, trotz höherem Arbeitsstundenausmaß. Dazu hat die Regierung auch noch den Kindergartenausbau zurückgefahren. Damit werden gerade Frauen noch mehr in Teilzeitarbeit gedrängt – weniger Lohn und weniger Pension sind die Folgen.“ Der Kinderwunsch dürfe nicht an der mangelnden Vereinbarkeit von Familie und Beruf scheitern. Die finanziellen Mittel für den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen dürften nicht zurückgefahren, sondern müssten vielmehr aufgestockt werden. Schnabl fordert daher flächendeckend qualitative und kostenlose Kinderbetreuungseinrichtungen mit erweiterten Öffnungszeiten bis mindestens 17 Uhr und flexible Bring- und Abholzeiten. Die Kinderbetreuungseinrichtungen dürften in der Urlaubszeit maximal zwei bis drei Wochen geschlossen sein.

Achtstundentag bleibt

NÖAAB Landesgeschäftsführerin Sandra Kern (ÖVP) kontert: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen mehr Flexibilität. Mit der Flexibilisierung der Arbeitszeit bleibt der generelle 8 Stunden-Tag. Darüber hinaus wird es in Zukunft möglich sein, freiwillig länger – nämlich bis zu zwölf Stunden pro Tag - arbeiten zu können. Die Betonung liegt dabei auf kann und nicht auf muss. Die Freiwilligkeit ist dabei wesentlich. Dadurch wird etwa die 4 Tage-Woche einfacher möglich. Für die geleistete Mehrarbeit wird es entweder mehr Geld oder mehr Freizeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geben! Sowohl die Freiwilligkeit als auch die Abgeltung der Überstunden sind wesentliche Eckpunkte der Arbeitszeitflexibilisierung im Gesetzestext.“

Einigung bei Finanzierung der Kinderbetreuung

Heute wurde eine Einigung bei der Finanzierung der Kinderbetreuung von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner gemeinsam mit der Bundesregierung beschlossen. Die 15a-Vereinbarung (Bund-Länder-Vereinbarung) sieht vor, dass insgesamt 180 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren österreichweit in die Kinderbetreuung gesteckt werden. Der Länderanteil beträgt 38 Millionen Euro, wovon Niederösterreich ungefähr zehn Millionen Euro beiträgt. „Wichtig für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist der Ausbau und die Erweiterung des Kinderbildungs- und –betreuungsangebots: Die Schaffung von neuen Plätzen für unter 3-Jährige, um die Betreuungsdichte zu erhöhen und die Flexibilisierung und Erweiterung der Öffnungszeiten in allen Altersgruppen ist ein wichtiger Schritt dazu“, so Kern, die in Richtung der SPÖ-NÖ festhielt, dass „Angstmache, Hetze und Klassenkampf den Arbeitnehmer in den Unternehmen sicher nicht helfen.“


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