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ST. PÖLTEN. Ende November wird das Kontrollamt der Stadt St. Pölten in einen Stadtrechnungshof umgewandelt. St. Pölten ist damit nach Wien, Graz und Wels die vierte österreichische Stadt mit einem Stadtrechnungshof.

(v.l.) Magistratsdirektor Thomas Dewina, Bürgermeister Matthias Stadler und der künftige Stadtrechnungshofdirektor Manfred Denk Foto: Thomas Lettner

Der Stadtrechnungshof wird vom bisherigen Kontrollamtsleiter Manfred Denk geführt. Denk war 27 Jahre als Referatsleiter in der Finanzbuchhaltung für das Rechnungswesen verantwortlich. 2016 wechselte er in das Kontrollamt und erwarb durch sein Master-Studiums „Governance Audit“ fundierte Kenntnisse im kommunalen Prüfungswesen. Im Frühjahr 2018 übernahm Denk die Leitung des Kontrollamts.

Kontroll- und Beratungsfunktion

Der neue Stadtrechnungshof wird die gesamte Verwaltung - darunter fallen auch alle Magistratsbereiche - der Stadt St. Pölten kontrollieren. Standen bisher die Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit im Vordergrund jeder Prüfung, wird nunmehr verstärkt auf das Thema Wirkungsorientierung, das Funktionieren interner Kontrollsysteme und die Beratungsfunktion geachtet. Der Stadtrechnungshof ist in seiner Kontrolltätigkeit weisungsfrei und ausschließlich dem Gemeinderat berichtspflichtig.

Neue Zielsetzungen

Das Kontrollamt der Stadt St. Pölten wurde bereits im Jahr 1936 ins Leben gerufen. Nach einer kurzen Unterbrechung der Tätigkeit während des zweiten Weltkrieges nahm das Kontrollamt die Arbeit wieder auf und ist bis zum heutigen Tage für ein funktionierendes Prüfungswesen verantwortlich. Neben der gesetzlich vorgesehenen Prüfung des Rechnungsabschlusses der Stadt versuchte das Kontrollamt stets, alle relevanten Magistratsbereiche in ihre Prüfungsplanung miteinzubeziehen. So verfasste das Kontrollamt in den letzten zehn Jahren rund 140 Prüfberichte und sprach dabei deutlich über 150 Empfehlungen aus. Der durchschnittlich drei Mal pro Jahr zusammentretende gemeinderätliche Kontrollausschuss setzte sich mit diesen Berichten ausführlich auseinander und stimmte nahezu allen Empfehlungen zu. Mit der Aufwertung kommen vor allem folgende neue Aufgabenbereiche und Zielsetzungen hinzu:

  • Die Regelung der Prüftätigkeit des Stadtrechnungshofes soll zukünftig in Form einer „Kontrollordnung für den Magistrat“ erfolgen. Sie schreibt neben organisatorischen Belangen die Verantwortlichkeiten und Dienstpflichten der Prüforgane, den Ablauf von Prüfungen sowie die Form der Berichterstattung fest und rundet damit die rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
  • Ein sichtbares Bekenntnis zur Transparenz in der Stadtverwaltung stellt die geplante Veröffentlichung von jährlichen Tätigkeitsberichten des Stadtrechnungshofes auf der Homepage der Stadt St. Pölten dar.
  • Der Stadtrechnungshof wird zukünftig auch in das Compliance-Management der Stadtverwaltung eingebunden sein und sich dabei verstärkt um die Umsetzung von begleitenden Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung annehmen.

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