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Land OÖ: keine UVP-Pflicht für Freileitung

Leserartikel Jakob Weiermair, 21.06.2016 15:05

STEINBACH/ZIEHBERG/VORCHDORF. Das Land OÖ hat nun über die Frage einer UVP-Pflicht bei der geplanten Hochspannungs-Freileitung von Vorchdorf nach Kirchdorf entschieden. Das Land sieht bei dem Projekt keine Pflicht für eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das Land OÖ entschied über den UVP-Feststellungsantrag der Netz OÖ GmbH. Foto: weihbold
Das Land OÖ entschied über den UVP-Feststellungsantrag der Netz OÖ GmbH. Foto: weihbold

Die Projektwerber von der Netz OÖ GmbH hatten im März den Feststellungsantrag eingebracht. Sie gehen nun von der Fortsetzung des derzeit unterbrochenen Beschwerdeverfahrens gegen die erteilte Rodungsbewilligung aus.

Bei der Bürgerinitiative „110kV-adé!“ ortet man einen „Rückschlag für alle Beteiligten“. Die Initiative hat sich für eine UVP für das Projekt eingesetzt. Man werde den Bescheid nun analysieren und über weitere Schritte beraten, heißt es von „110 kV-adé!“. Die Betroffenen, darunter auch die Gemeinden, können binnen vier Wochen gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.


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Gastuser
Gastuser
21.06.2016 15:22

Die Hochspannungsleitung als Hütchenspiel?

Alles was recht ist: Man kann doch nicht jahrelang Bewilligungen für eine Freileitung zusammenkratzen, die offiziell 39 Hektar Wald beansprucht, dann behaupten, es wären nur mehr 18 Hektar, damit man keine UVP braucht, und dann weitermachen wollen. Jeder Hütchenspieler auf der Landstaße trickst besser.