Enteignungsverfahren für 110kV-Leitungstrasse gehen weiter
STEINBACH/ZIEHBERG/OÖ. Nach den gerichtlichen Entscheidungen gegen eine UVP-Pflicht werden die Enteignungsverfahren für die geplante 110 kV-Leitung von Vorchdorf nach Kirchdorf Anfang März an der Bezirksverwaltungsbehörde Gmunden fortgesetzt.

Umweltschutz gegen Wirtschaftsinteressen – so ließe sich auch die Auseinandersetzung rund um die geplante 110 kV-Leitung von Vorchdorf über Steinfelden und den Ziehbergrücken ins Kremstal vereinfacht auf einen Nenner bringen. Die Verbindung zu aktuellen Debatten um das Murkraftwerk oder eine dritte Piste für den Flughafen Schwechat ist damit augenfällig. Sieht man genauer hin, geht es laut den Projektwerbern um die Sicherung der Stromversorgung für die Haushalte und Betriebe der Region. Für die Bürgerinitiative „110kV-adé!“, Anrainergemeinden und viele betroffene Grundeigentümer liegt dagegen eine Umwelt- und Anrainerfreundliche Alternative „Erdkabel“ längst auf dem Tisch.
Hoffnung auf Alternative
Die Fronten sind verhärtet und das, obwohl zuletzt das Verwaltungsgericht die Beschwerde gegen den negativen Bescheid in Sachen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des Landes abgewiesen hatte und auch in Sachen Rodungsbewilligung soweit Grünes Licht für das Projekt erteilt wurde. Michael Praschma von der Bürgerinitiative „110kV-adé!“ erklärt in einer Aussendung: „Uns, die Gemeinden entlang der Trasse und viele Betroffene, trägt noch immer die Hoffnung, dass die Alternativlösung „Erdkabel“ sich durchsetzt, und sei es durch einen Sieg am Schluss vor Gericht.“
Beim Projektwerber Netz OÖ GmbH sieht man den höchstgerichtlichen Entscheidungen gelassen entgegen – hätten die bisherigen Gerichtsurteile doch ihre Standpunkte bestätigt. Die Entschädigungssummen für mögliche Enteignungen – d.h. die Inanspruchnahme von Grundstücksteilen für die Leitungstrasse – würden sich laut Pressesprecher Wolfgang Denk strikt an den Vorgaben des gerichtlich beeideten Sachverständigen orientieren. Die Bürgerinitiative „110 kV-adé!“ kritisiert dagegen, dass für die Höhe der Entschädigungssumme nur die Flächen angerechnet würden, die direkt unter der Leitung liegen und nicht der Verlust des Verkehrswerts zugrunde gelegt würde.
Am 1., 2. und 3. März werden die Enteignungsverfahren laut der zuständigen Abteilung für Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht in der Bezirksverwaltungsbehörde Gmunden fortgesetzt.


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