Betrug und Körperverletzung: Haft- und Geldstrafen für Zahnärzte
STEYR. Der Prozess gegen zwei Zahnärzte am Donnerstag am Landesgericht Steyr endete mit bedingten Haft- und Geldstrafen.
Der Erstangeklagte wurden wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und fahrlässiger Körperverletzung zu neun Monaten bedingt und 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Sein Bruder fasste wegen fahrlässiger Körperverletzung sechs Monate bedingt sowie 3.600 Euro Strafe aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidigung nahmen sich Bedenkzeit.
Dem Erstangeklagten wird vorgeworfen über Jahre Sozialversicherungen und Patienten betrogen haben. Der angeklagte Schaden von 300.000 Euro hatte sich im Zuge des Verfahrens aber als deutlich zu hoch erwiesen. Denn von einem Betrugsvorwurf, für angeblich minderwertige Zahnkronen Preise von hochwertigen Produkten kassiert zu haben, wurde der Zahnarzt freigesprochen. Mit der reduzierten Schadenssumme sank die gesetzlich mögliche Höchststrafe von zehn auf drei Jahre.
Mehr Hintergründe zum Prozess gibt es HIER.
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