
DIETACH/TERNBERG. Zwei Zahnärzten aus der Region wird schwerer gewerbsmäßiger Betrug und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Die Hauptverhandlung findet im Februar in Steyr statt.
Einer der Angeklagten soll in seiner 2013 in Dietach eröffneten Wahlzahnarztordination implantologische Eingriffe angeboten haben. 2016 übernahm er zusätzlich eine Kassenordination in Ternberg. Da der Arzt auf dem Gebiet der Implantologie nicht versiert war, tätigte laut Anklage diese Eingriffe überwiegend der Zweitangeklagte, obwohl ihm dies wegen mangelnder Nostrifizierung seiner im Ausland abgeschlossenen Universitätsausbildung nicht gestattet gewesen sein soll.
Getäuschte Patienten
Dem Erstangeklagten wird zur Last gelegt, gegenüber verschiedenen Sozialversicherungsträgern zahnärztliche Leistungen verrechnet zu haben, ohne diese tatsächlich erbracht zu haben und Patienten über die Qualität des von ihm angebrachten Zahnersatzes getäuscht zu haben.
Der selbe Arzt soll zudem Patienten grob fahrlässig verletzt haben, indem er etwa Zähne ohne medizinische Indikation extrahiert oder beschliffen, nicht fachgemäß Implantate eingesetzt oder beherdete Zähne mit Brücken und Kronen versehen habe. Bei einem Teil der Patienten sei es durch Fehlbehandlungen etwa zu Infektionen und fortschreitende Entzündungen oder Zahnverlust gekommen.
Der angeklagte Schaden beläuft sich auf mehr als 300.000 Euro. Dem Mann drohen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Auch dem zweiten Angeklagten wird insbesondere durch nicht fachgerechtes Setzen von Implantaten grob fahrlässige und teils schwere Körperverletzung vorgeworfen. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Bei der mündlichen Verhandlung am 16. Februar werden die Angeklagten und mehrere Zeugen angehört. Ob es an diesem Tag zur Urteilsverkündung kommt, ist offen.
Es gilt die Unschuldsvermutung.