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STEYR. Verwaiste Geschäftsräume fallen aktuell am Grünmarkt ins Auge. Der dort anzutreffende G14 Kunstorganismus lädt Steyrer Künstler zur Teilnahme an einer besonderen Aktion ein.

17 Künstler aus Steyr Stadt sollen sich an Kunstaktion beteiligen. Foto: Angerbauer
17 Künstler aus Steyr Stadt sollen sich an Kunstaktion beteiligen. Foto: Angerbauer

Die leeren Schaufenster am Grünmarkt – nach einigen anderen Geschäften verabschiedete sich zuletzt etwa die Chileria – macht der G14 Kunstorganismus zum Thema. Im Mai 2018 ließen sich die Künstler Johannes Angerbauer und Andreas Schönangerer am Grünmarkt 14 (vormals Vega Nova) nieder und regen nun mit der Devise „Kunst im Leerstand“ ein Modell bzw. Denkanstöße für andere innerstädtische Räumlichkeiten an. Eine kreative Zwischennutzung sei für sämtliche beteiligten Parteien – vom Hauseigentümer bis zu den umliegenden Geschäftstreibenden und der Stadtverwaltung – von Vorteil, so die Protagonisten, die auf eine Belebung und Erhaltung des Standortes verweisen.

17-mal „Dead End“

Jetzt laden Angerbauer und Schönangerer unter dem Motto „Steyr: Es lebe der Leerstand!“ Steyrer Künstler zur Teilnahme am nächsten Projekt ein: 17 Mal führt ein aktuell im Kunstraum zu besichtigendes Labyrinth in eine Sackgasse. Die ersten 17 Anmeldungen finden ihr „Dead End“. Die Art der thematischen Bearbeitung ist frei.

Teilnahme

Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Steyr Stadt, zudem darf der Werkbeitrag maximal 66x66 cm Grundriss haben und nicht höher als 96 cm sein. Die Eröffnung findet am Freitag, 29. März, 19 Uhr statt. Anmeldung unter deadend@g14.online, Tel. 0676/3935527

Im einstigen Schergenhaus

An der Adresse Grünmarkt 14 befand sich laut Steyrer Chronik früher das Schergenhaus des Scharfrichters. Anno 1457 schlichtete Herzog Albrecht einen Streit über dieses Gebäude, geführt von der Stadt gegen den Abt von Garsten und den Pfarrer von Steyr. In der Chronik heißt es: „Des Schergen Hauss, das der Zechmeister an den Frydhoff gebaut hat und daraus ein Fenster auf den Frydhoff gehet, soll unter Jahresfrist abgebrochen werden oder zu anderen Sachen benutzt werden, damit dem Frydhoff und der Kirchen keinerley Unfug oder Irrung davon entstehe.“ Bis 1798 war das Haus im Besitz der Stadt Steyr und diente als Nachrichter-, Stadtdiener- und Arresthaus.

 


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