Stadt Steyr genehmigt Stehtische für Raucher
STEYR. Das Verbot von Rauchertischen am Stadtplatz schlug hohe Wellen. Nun präsentierte die Stadt eine Lösung. Unter bestimmten Bedingungen und Auflagen dürfen Stehtische für Raucher auf öffentlichem Gut aufgestellt werden.
„Aufgrund von Gesprächen mit Vertretern der Wirtschaftskammer und den Informationen aus anderen Städten habe ich mich entschlossen, diese Maßnahmen dem städtischen Liegenschafts-Ausschuss vorzuschlagen“, berichtet dazu Vizebürgermeister Wilhelm Hauser (SPÖ), der Vorsitzende des Liegenschafts-Ausschusses. „Ich habe mich für einen Konsens eingesetzt und bin froh, dass der Liegenschaft-Ausschuss dieser Lösung zugestimmt hat.“
Die wichtigsten Auflagen
- Das Ausmaß des Rauchertisches darf 60 Zentimeter im Durchmesser und 120 Zentimeter in der Höhe nicht überschreiten.
- Ein Ansuchen und eine straßenpolizeiliche Bewilligung sind notwendig.
- Der Verkehr darf durch die Stehtische nicht behindert werden.
- An den Rauchertischen darf nicht ausgeschenkt und auch nicht konsumiert werden.
- Rauchertische dürfen nur während der Betriebszeit des jeweiligen Lokals benutzt werden. Außerhalb der Betriebszeiten müssen die Tische wieder entfernt werden.
Keine Ganzjahres-Schanigärten
Eine Genehmigung für einen ganzjährigen Schanigarten-Betrieb wird es aber auch in Zukunft nicht geben. „Die derzeitige Regelung lässt ohnehin einen Betrieb von 1. März bis 31. Oktober jeden Jahres zu. Ab Mitte November werden die Weihnachtsmärkte auf dem Stadtplatz aufgebaut, im Anschluss daran geht der Eislaufplatz in Betrieb. Das heißt, es gibt ohnehin nur etwa sieben Wochen im Jahr ohne Ausschank auf dem Stadtplatz: zwei Wochen im November, die letzte Woche im Jänner und den gesamten Februar“, erklärt Vizebürgermeister Hauser.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden