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Junger Raser stand nach Amokfahrt vor Gericht
STEYR. Anfang August 2019 drehte ein damals 18-Jähriger völlig durch und raste gegen die Fahrtrichtung in den Kreisverkehr bei der Rederbrücke. Ein Ehepaar aus dem Mostviertel wurde schwer verletzt.

Am Landesgericht Steyr ist am Mittwochabend entschieden worden, dass der junge Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wird, da er bei der Amokfahrt „zurechnungsunfähig“ gewesen sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung keine Erklärung abgab.


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