Digitaler Kirchenaustritt ist in Steyr nicht möglich
STEYR. Eine Verordnung aus dem Jahr 1869 macht es in Steyr unmöglich, dass man digital seinen Kirchenaustritt bekannt gibt. Und das obwohl das Formular im digitalen Amt ausgefüllt und dort auch mit der Bürgerkarte signiert werden kann.
Neos-Gemeinderat Pit Freisais staunt nicht schlecht als er erfährt, dass man nach der digitalen Bekanntgabe des Kirchenaustritts über das digitale Amt einen Brief mit dem selben Formular bekommt. Dieses Formular muss via Post oder persönlich zum Magistrat Steyr gebracht werden, so der Begleittext.
Verordnung aus der Kaiserzeit
Eine Anfrage von Freisais beim Magistrat ergibt, dass eine 151 Jahre alte Verordnung aus der Kaiserzeit der Grund für dieses bürokratische Vorgehen ist. Alle anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften sind betroffen. Theoretisch österreichweit. Freisais recherchiert und stößt auf eine weitere Kuriosität in diesem Zusammenhang. Die verschiedenen Bezirkshauptmannschaften und Magistrate zeigen sich bei der Auslegung der Verordnung kreativ. „Alleine in Oberösterreich gibt es so viele individuelle Regelungen wie es Bezirke gibt. Und alle auf der selben Rechtsgrundlage“, so Freisais.
Anfrage im Parlament
Von einem einfachen, formlosen Schreiben mit Kopie des Ausweises über einen Stapel an Unterlagen (Geburtsurkunde, Taufschein, Heiratsurkunde, Zahlbeleg des Kirchenbeitrags, etc.) bis zur persönlichen Abmeldung in der Stadtbibliothek treibt der Bürokratiedschungel die unterschiedlichsten Blüten. „Das ist Steinzeit und absolut bürgerunfreundlich. Warum hier jeder Bezirk seine eigene Suppe kochen kann, ist nicht nachvollziehbar“ kritisiert Freisais. Die Neos werden zum Thema parlamentarische Anfragen an die zuständigen Ministerinnnen Susanne Raab und Margarete Schramböck einbringen.
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