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STEYR. Wegen höherer Beiträge kann die Krankenfürsorgeanstalt (KFA) der Stadt Steyr ihren Mitgliedern auch Luxus-Kuraufenthalte gönnen. Kritik kommt nicht nur von Neos-Gemeinderat Pit Freisais, sondern auch vom Rechnungshof.

Symbolfoto: vowe
Symbolfoto: vowe

Der Rechnungshof beleuchtete exemplarisch die Kurleistungen der KFA Steyr für das Jahr 2018. Von den 41 genehmigten Aufenthalten fanden sieben in Italien statt, in vier Fällen erfolgte die Unterbringung in einem Fünf-Sterne-Hotel am Strand.

Ehepartner dabei

Die durchschnittlichen Kosten für die Kuren in Italien betrugen knapp über 4.000 Euro. Mitunter fuhren auch Ehepaare – mit unterschiedlichen Diagnosen – zeitgleich in dieselbe Einrichtung. So zahlte die KFA Steyr für einen 21-tägigen Kuraufenthalt eines Ehepaares in einem Vier-Sterne-Hotel rund 8.500 Euro. Bei derartigen Aufenthalten hatten die Versicherten laut Rechnungshof auch keinen geregelten Tagesablauf einzuhalten, wie dies bei einer Kur üblich ist. Mitunter gab es nur eine oder zwei Therapieeinheiten pro Tag, überwiegend Massagen.

„Unglaublicher Skandal“

Neos-Gemeinderat Pit Freisais ärgert sich über Steuerverschwendung. „Das ist ein unglaublicher Skandal. Während viele Leute um ihre medizinische Versorgung kämpfen müssen, wird hier Urlaub gemacht. Die Luxusparty auf Steuerzahlerkosten eskaliert. Die KFA gehört aufgelöst und in die normale Beamtenversicherung eingegliedert. Das wäre nicht nur die günstigste Lösung, sondern auch die fairste.“

Keine Zuschüsse aus Stadtbudget

Bürgermeister Gerald Hackl (SPÖ) bestätigt, dass der Rechnungshofbericht die überdurchschnittlich hohen Leistungen kritisch sieht. Von Steuerverschwendung könne allerdings keine Rede sein. „Faktum ist, dass die KFA der Stadt Steyr durch überdurchschnittlich hohe Beiträge der Versicherten (5,1 Prozent) die überdurchschnittlich hohen Leistungen an die Versicherten ohne jedwede Zuschüsse aus dem Stadtbudget oder anderer öffentlicher Geldquellen finanzieren kann. Auch der ebenfalls 5,1 Prozent betragende Arbeitgeberbeitrag der Stadt ergibt keine Mehrkosten im Vergleich zu einem ASVG-Versicherten, weil das Jahresplus der KFA der Stadt Steyr regelmäßig höher ausfällt als die Kostendifferenz zwischen 3,78 Prozent (Dienstgeberbeiträge im ASVG) oder 3,525 Prozent (Dienstgeberbeiträge bei der BVA) und dieser Differenzbetrag wieder ins Budget rückgeführt wird.“

Kuratorium entscheidet über Finanzierung

Zwischen 2014 und 2018 haben übrigens laut Rechnungshof in acht Fällen Beamte über die Finanzierung ihres eigenen Kurantrags mitentschieden. Bei der KFA ist für die Genehmigung ein Kuratorium verantwortlich, das sich aus dem zuständigen Stadtrat, dem Magistratsdirektor und zwei von der Personalvertretung entsandten Mitgliedern zusammensetzt. Bürgermeister Hackl, der persönlich noch nie auf Kur war, betont, dass sich niemand seine Kur selbst genehmigt. „Auch wenn ein Kuratoriumsmitglied ein Kuransuchen stellt, ist dieses Ansuchen selbstverständlich vom Allgemeinmediziner oder Facharzt ausreichend begründet und von der Amtsärztin genehmigt. Das Kuratorium genehmigt daher keine Kur, sondern nur die Finanzierung. Das ist ein gravierender Unterschied.“

Empfehlungen umgesetzt

Außerdem heißt es aus dem Magistrat, dass man die meisten Empfehlungen des Rechungshof-Berichtes (neue Kurordnung inkl. Nachweispflicht für Mindestzahl an Therapien bzw. Anwendungen, Krankenordung etc.) bereits umgesetzt hat. Auch die empfohlene intensivere Zusammenarbeit mit anderen, größeren Krankenfürsorgeanstalten sei bereits gelebte Praxis. Ebenso werde der Wirtschaftlichkeit, also der positiven Bilanzierung, auch weiterhin großes Augenmerk geschenkt, weil sie die Basis für den Erhalt des überdurchschnittlich guten Leistungsspektrums für die KFA-Versicherten darstellt. „Außer Streit steht aber auch, dass die KFA der Stadt Steyr so wie etwa auch die Krankenversicherung der Beamten, der Lehrer, der Bauern und Selbständigen sowie die 14 weiteren KFAs in Österreich eine im Vergleich zur ÖGK günstigere Versichertenstruktur aufweist“, so Bürgermeister Hackl.


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