Suche


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

GROSSRAMING. Die Entscheidung ist gefällt: Die Bezirkshauptmannschaft (BH) genehmigt den Antrag für eine Forststraße am Hiaslberg.

Foto: Land OÖ
  1 / 2   Foto: Land OÖ

„Nach einigen Anpassungen gibt es jetzt von uns grünes Licht“, sagt Thomas Nestler von der BH Steyr-Land über das Bauprojekt einer Bringungsgenossenschaft in Großraming. Bürger und Vereine wie der örtliche Alpenverein und die Naturfreunde hatten im Vorfeld protestiert: Der Bau einer viereinhalb Kilometer langen Forststraße mit einer Breite bis zu viereinhalb Metern bedeute einen brutalen Einschnitt in die Natur und eine weithin sichtbare Verschandelung des Großraminger Hausbergs. Zudem fürchten die Anrainer begünstigte Hangrutschungen und eine Zerstörung ihrer Quellen. Vom Umweltministerium wurde das Gebiet Hiaslberg auch als Trittstein-Biotop im Netzwerk Naturwald zwischen den Schutzgebieten Dürrenstein, Kalkalpen und Gesäuse ins Treffen geführt.

Alle Gutachten positiv

„Wir haben alle naturschutz- und forstrechtlichen Gutachten eingeholt“, sagt nun Bezirkshauptfrau Barbara Spöck zum Antrag. „Was wir jetzt genehmigen, erfüllt alle Auflagen bzw. ist im Einklang mit den Vorgaben des oö. Landschaftsschutzgesetzes“, so auch Thomas Nestler über die Erschließung von 65 Hektar Wald. Das heißt: Eingriffe erfolgen gemäß Forstgesetz nur im „unumgänglichen Ausmaß“.

Geringe Gefahr für Quellen

Was die befürchtete dauerhafte Beeinträchtigung der Nutz- und Trinkwasserversorgung angeht, habe man einen Sachverständigen herangezogen. Der Hydrogeologe hat derlei Gefahr „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ ausgeschlossen, berichtet Nestler. „Wenn es wider Erwarten zu Problemen durch die Aufgrabungen kommt, dann nur kurzfristig. Die Bringungsgenossenschaft muss hier gegebenenfalls für Ersatz sorgen“. Was die Sicherheit der Anrainer bei Starkregen anbelangt, seien entsprechende Entwässerungsmaßnahmen für die Straße notwendig und in den Plänen vorgesehen.

Korrekturen für Naturschutz

Einwänden des Umweltanwaltes wurde im vorliegenden Konzept ebenfalls Rechnung getragen, so die Behörde. Für den Naturschutz wertvolle kleine Teilbereiche habe man aus dem Projekt herausgenommen, den Flächenfrass für Umkehrplätze entschärft. An drei Stellen wurde zudem die Einsicht auf die Trasse verringert, einen 300-Meter-Stichweg für Lkws hat man zum schmäleren Traktorweg umgeplant.

„Die Bedenken zur Veränderung des Landschaftsbildes betreffen laut Gutachter 500 Meter, die man aus der Ferne wird sehen können“, erklärt Johannes Neustifter, Leiter der BH Steyr-Land. Ein wesentlicher Teil davon führe über flache Almflächen und sei künftig nur vom Gegenhang aus sichtbar. „Vieles von der anfänglichen Baustelle verschwindet dann ohnehin wieder mit dem Anwachsen der vorgeschriebenen Begrünung.“

„Wirtschaftswald“

Das Argument des Umweltministeriums, der Hiaslberg-Wald sei Trittstein zwischen den Nationalparks, relativiert die Behörde: Dafür seien Bereiche im südlichsten Teil des Bezirks Steyr-Land ausgemacht worden. Großraming liege außerhalb dieser Zone. „Es gibt zwar naturschutzfachlich wertvolle Bereiche am Hiaslberg. Diese sind aber von der Trasse nicht betroffen“, so Nestler.

Er betont, dass die zehn betroffenen Bauern für ihren Wald Steuern zahlen und durch ihren Besitz auch eine Reihe von Pflichten zum Beispiel bei Schäden zu erfüllen hätten: „Wir haben es hier mit einem Schutzwald zu tun – aufgrund des Untergrundes und der Steillage. Umgeschnittenes Holz verlangt eine Wiederaufforstung und für die Pflege braucht es gute Zugangsmöglichkeiten.“

Die Anrainer können forstrechtlich noch Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht erheben.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden