Covid-Selbsttests auch bei Ämtern möglich
REGION STEYR. Mit den Öffnungen von Gastro, Tourismus und Kultur ab 19. Mai braucht es in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens entsprechend der 3G-Regel („getestet, geimpft oder genesen“) einen geeigneten Eintrittsnachweis. Selbsttests sind nun auch bei einigen Gemeindeämtern in Steyr-Land möglich.

Das Land OÖ hat seine Testkapazitäten und auch Testvarianten stark ausgebaut. So haben sich über 170 Gemeinden und Städte bereiterklärt, sogenannte „Selbsttests unter Aufsicht“ anzubieten. Die Testkits stellt das Land zur Verfügung, für die Umsetzung vor Ort ist das Gemeindepersonal geschult worden. Auch hier wird das Testergebnis offiziell bestätigt und als Eintrittstest anerkannt.
Über Start, Anmeldung und Öffnungszeiten informieren die Gemeinden selbst. Auf der Homepage des Landes für Selbsttestungen gelistet sind derzeit schon der Stadtsaal Steyr sowie die Gemeindeämter Dietach, Großraming, Pfarrkirchen, Rohr, Schiedlberg und Wolfern.
Die Liste wird laufend aktualisiert auf www.land-oberoesterreich.gv.at/corona-test


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