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STEYR. Anfang des Jahres wird die neue „Pfarre Steyr“ gegründet. Geleitet wird sie von einem dreiköpfigen Pfarrvorstand, der aus Pfarrer Franz Wöckinger, Pastoralvorständin Ursula Stöckl und Verwaltungsvorstand Oliver Brandner besteht.

Die Seelsorge-Teams bei ihrer Ausbildung im Pfarrzentrum Resthof (Foto: Bernhard Felbauer)
Die Seelsorge-Teams bei ihrer Ausbildung im Pfarrzentrum Resthof (Foto: Bernhard Felbauer)

Die Amtseinführung des neuen Pfarrvorstandes findet am Samstag, 27. Jänner 2024 um 18.30 Uhr in der Stadtpfarrkirche Steyr statt.

Die bisherigen Pfarren werden ab diesem Zeitpunkt „Pfarrgemeinden“ heißen. 15 Pfarrgemeinden der Stadt Steyr und Umgebung bilden die neue Pfarre Steyr. Die Pfarrgemeinden werden von Seelsorge-Teams geleitet, die aus ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern bestehen.

Für die Grundaufgaben der Kirche wie die Gestaltung der Gottesdienste, die Verkündigung, die Caritas und den Gemeinschaftsdienst gibt es jeweils einen Hauptverantwortlichen.

Hauptamtliche Seelsorger

Das Neue ist die Team-Leitung durch ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter. Aufgabe der hauptamtlichen Seelsorger und Seelsorgerinnen ist es auch, die Teams theologisch zu begleiten. Die Seelsorge-Teams von sieben Pfarrgemeinden haben ihre Ausbildung schon absolviert und leiten sehr engagiert und verantwortungsbewusst ihre Pfarrgemeinden. Die acht anderen Seelsorge-Teams haben vor kurzem mit ihrer Ausbildung begonnen. Dabei ging es um Teambildung, um die eigenen Vorstellungen von Kirche und um wesentliche Grundpfeiler des christlichen Glaubens.

„Ich freue mich sehr, dass es in allen Pfarrgemeinden der neuen Pfarre Steyr Seelsorge-Teams gibt, die bereit sind Verantwortung zu übernehmen. Bei der Ausbildung hat man gesehen, dass viele unterschiedliche Menschen in den Pfarrgemeinden aktiv sind und dass über die verschiedenen Themen sehr engagiert und intensiv diskutiert wurde“, sagt die neue Pastoralvorständin Ursula Stöckl, die die Ausbildung geleitet hat.

Im Frühjahr 2024 werden die neuen Seelsorge-Teams in den Pfarrgemeinden bei einem Gottesdienst für ihren Dienst beauftragt werden. Dabei wird ein Mitglied des Pfarrvorstandes in Vertretung des Bischofs das jeweilige Seelsorge-Team offiziell mit einem Dekret in sein Amt einsetzen.


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