Sicher in die Schule
REGION STEYR/OÖ. Das neue Schuljahr steht vor der Tür. Viele Kinder fahren mit dem Fahrrad oder dem (E-)Scooter zur Schule. Der Arbö erklärt, worauf dabei geachtet werden sollte

Der klassische Scooter darf, genauso wie Skate- oder Longboards, nur auf dem Gehsteig in Schrittgeschwindigkeit benutzt werden. Auch Radwege oder Mehrzweckstreifen sind, genauso wie die Straße, tabu. Diese dürfen Fahrräder oder E-Scooter befahren, für die der Gehsteig hingegen Sperrgebiet ist. Um mit dem Roller fahren zu dürfen, muss man mindestens acht Jahre alt sein. Beim Fahrrad ist man erst mit zwölf alleine fahrberechtigt, außer man besitzt einen Radführerschein (4. Klasse Volksschule).
Weg gemeinsam festlegen
Aber egal mit welchem Fortbewegungsmittel der Schulweg bewältigt wird, ist es ratsam, gemeinsam mit den Kindern den sichersten Weg zu definieren. Insbesondere in Kreuzungsbereichen und bei Straßenüberquerungen sollten genaue Regelungen mit dem Kind festgelegt werden. Außerdem sollte man genug Zeit einplanen, damit der Schulweg mit der nötigen Aufmerksamkeit begangen wird.


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