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Unbezahlte Überstunden sind Dauerbrenner

Robert Hofer, 08.08.2018 18:29

STEYR. Rund ein Fünftel der geleisteten Überstunden wird laut Arbeiterkammer (AK)nicht bezahlt. Kommt es zum Streitfall, sind Aufzeichnungen der Mitarbeiter entscheidend.

Foto: Wodicka
Foto: Wodicka

Laut Zahlen der Statistik Austria und der Arbeiterkammer wurden österreichweit im Jahr 2017 rund 250 Millionen Überstunden geleistet – 82 Prozent davon wurden bezahlt, 18 Prozent nicht. „Das entspricht rund einer Milliarde vorenthaltenem Lohn“, sagt Gerhard Klinger, Bezirksstellenleiter der AK Steyr. „Unbezahlte Überstunden sind auch bei der Beratung bei uns im Haus ein Dauerbrenner.“

Eigene Aufzeichnungen führen

Wichtig im Streitfall sei, dass Mitarbeiter genaue Aufzeichnungen über ihre geleisteten Stunden führen. „Sonst kann man gerichtlich nichts einklagen“, sagt Klinger. Bei einem besonders haarsträubenden Fall blieb ein Unternehmen seinem ehemaligen Produktionsleiter nach einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses 953 Überstunden schuldig. Die Endabrechnung hatte der Mann zwar bekommen, es fehlten darauf aber die gesamten Überstundenauszahlungen samt Zuschlägen.

In der Arbeit geschlafen

Als Begründung nannte die Firma, dass der ehemalige Mitarbeiter regelmäßig zu früh gestempelt und sogar am Arbeitsplatz geschlafen habe. „Die Vorwürfe waren völlig haltlos. Wir haben nicht locker gelassen und einen Vergleich erreicht. Der ehemalige Mitarbeiter erhielt 15.000 Euro, dies entspricht 70 Prozent der Forderung“, erzählt AK-Bezirksstellenleiter Klinger.

Überstundenarbeit liegt vor, wenn die gesetzlich zulässige wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden oder die tägliche Normalarbeitszeit von acht Stunden überschritten wird.

Nicht als Überstunden gelten:

• Gleitzeitguthaben, die übertragen werden können

• Zeitguthaben, die in die nächste Durchrechnungsperiode übertragen werden können

• Mehrarbeit bei Teilzeit Derzeit sind bis zu zehn Überstunden pro Woche zulässig.

Die Tagesarbeitszeit darf dabei grundsätzlich zehn Stunden nicht überschreiten.


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