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Arbeitszeit ohne Zustimmung geändert – Firma muss nachzahlen

Angelika Hollnbuchner, 15.07.2021 14:15

STEYR. In der Pandemie haben viele Unternehmen wirtschaftliche Probleme. Allerdings müssen die arbeitsrechtlichen Vorschriften trotzdem eingehalten werden. Eine Firma muss nun einer Arbeitnehmerin 1.200 Euro nachzahlen.

Die Steyrer AK-Rechtsexpertin Ingrid Kaiser verhalf einer Reinigungskraft zu einer Nachzahlung von 1.200 Euro. (Foto: AK OÖ / Wolfgang Spitzbart .)

„Bei jeder Änderung der Arbeitszeit muss die bzw. der betroffene Beschäftigte zustimmen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Arbeitszeiten einseitig geändert werden“, weiß Arbeiterkammer-Präsident Johann Kalliauer.

Eine Arbeitnehmerin, die für 19 Stunden pro Woche als Reinigungskraft arbeitete, ließ in der AK-Bezirksstelle Steyr ihre Kurzarbeitsabrechnung kontrollieren. Erfreulicherweise stellte sich heraus, dass diese korrekt war. Allerdings fiel Rechtsexpertin Ingrid Kaiser auf, dass der Lohn der Frau nach der Kurzarbeit ab Juli 2020 von Monat zu Monat schwankte. Der Grund war, dass die Arbeitnehmerin immer wieder für weniger als 19 Wochenstunden zur Arbeit eingeteilt wurde. Das Unternehmen begründete das damit, dass es derzeit einfach weniger Putzstellen gäbe. Deshalb reduzierte es die wöchentliche Arbeitszeit bzw. passte diese an die vorhandenen Aufträge an.

Zustimmung notwendig

„Eine Verringerung der Arbeitszeit ist mit der Arbeitnehmerin nie besprochen oder vereinbart worden, geschweige denn, dass die Frau dem nachträglich zugestimmt hätte“, so Ingrid Kaiser. Die Arbeitnehmerin meldete sich bei ihrer Projektleiterin arbeitsbereit, wurde aber vertröstet und schließlich sogar mit Februar 2021 vom Unternehmen gekündigt.

Die AK-Bezirksstelle Steyr übernahm die rechtliche Vertretung der Frau und forderte das Unternehmen auf, die Differenz zwischen den tatsächlich eingeteilten Arbeitsstunden und der vereinbarten, höheren Wochenarbeitszeit zu bezahlen.

Dem Unternehmen wurde von der AK klar gemacht, dass es versäumt hatte, die Zustimmung der Arbeitnehmerin zu den verringerten Wochenstunden einzuholen. Das Unternehmen bot schließlich 1.200 Euro an, was der geforderten Summe entsprach.


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