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STEYR. Auf Antrag der ÖVP trat die Stadtwahlbehörde zusammen. Auslöser war ein falsches Geburtsjahr von Bürgermeister-Kandidatin Michaela Frech am Wahlzettel (1986 statt 1965).

Ein Stimmzettel zu viel. (Foto: privat)
Ein Stimmzettel zu viel. (Foto: privat)

Außerdem hatte die Spitzenkandidatin des Bürgerforums in ihrem Wahlkarten-Brief einen Zettel zu viel bekommen – nämlich zwei für die Gemeinderatswahl (Tips berichtete). Stadtwahlleiter Manfred Hübsch entschuldigte sich beim Treffen im Rathaus für die bedauerlichen Fehlleistungen, konnte den Mitgliedern der Stadtwahlbehörde aber versichern, dass der Umstand, dass auf dem Bürgermeister-Direktwahlformular das Geburtsjahr von Michaela Frech falsch ausgewiesen ist, keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Wahl habe.

Neudruck nicht nötig

Diese Rechtsmeinung basiere auf mehreren höchstgerichtlichen Entscheidungen und werde nach unverzüglich erfolgter Rücksprache mit Josef Gruber auch von der Landeswahlbehörde vollinhaltlich geteilt. Ein Neudruck oder Austausch der Bürgermeister-Direktwahlformulare wird daher nicht erfolgen. Vielmehr könnten durch diese Maßnahme tatsächlich Wahlanfechtungsgründe geschaffen werden, da bereits zahlreiche Wähler von ihrem Briefwahlrecht Gebrauch gemacht haben und durch das Vorliegen von dann zwei unterschiedlichen amtlichen Stimmzetteln das Wahlgeheimnis nicht mehr gesichert wäre.

Einmaliges Missgeschick

Der eine Stimmzettel zu viel im Kuvert der Wahlkarte ist, so Hübsch, zwar ein unerklärliches, einmaliges Missgeschick, stellt rein rechtlich aber gar kein Problem dar, da die geltende Wahlordnung schon immer klare Regelungen für die fälschliche Abgabe von zwei gleichen Stimmzetteln vorsieht: Ist auf beiden Stimmzetteln die Wahlentscheidung ident, ist die Stimme gültig. Unterscheidet sich die Wahlentscheidung auf den zwei gleichen Stimmzetteln, ist die Stimme ungültig. Nach eingehender Diskussion wurde der Bericht des Stadtwahlleiters über die Vorkommnisse zur Kenntnis genommen und die Vorgangsweise, die Wahlzettel mit dem falschen Geburtsjahr nicht auszutauschen, einstimmig beschlossen.

Kontrolle als Chefsache

Die Betroffene Michaela Frech hat Lösungsvorschläge eingebracht, um solche Fehler künftig zu vermeiden. Amtlichen Stimmzettel sollten vor Drucklegung nicht nur der Magistratsdirektion, sondern auch den wahlwerbenden Gruppierungen vorgelegt werden. „Man muss meine Vorschläge, die weder Geld noch wirklich Zeit kosten, nur mehr umsetzen, um die Sicherheit zu schaffen, dass Wahlanfechtungen aufgrund von falschen Stimmzetteln bei weiteren Wahlen nicht vorkommen können. Immerhin geht es um das Geld der Steuerzahler“, betont Frech.


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