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STEYR. Mit der Einführung einer Kurzparkzone am Tabor, braucht es auch eine Lösung für berufstätige Dauerparker.

ÖVP-Verkehrsstadträtin Judith Ringer (Foto: Philipp Monihart)
ÖVP-Verkehrsstadträtin Judith Ringer (Foto: Philipp Monihart)

Die Stadtverwaltung hat die Einführung einer neuen Verordnung zur Kurzparkzone „Tabor Süd“ angekündigt, die ab dem 1. Jänner 2024 in Kraft treten soll. Eine von der SPÖ durchgeführten Umfrage ergab, dass es aus Sicht der Anwohner zu viele Dauerparkmöglichkeiten am Tabor gibt. Die Einführung einer Kurzparkzone soll nun das Parken in diesem Stadtteil gerechter gestalten, wobei die maximale Parkdauer ab Jänner auf 90 Minuten begrenzt wird. Für die Anwohner besteht die Option, eine Bewohnerparkkarte mit Gültigkeitsdauern von ein oder zwei Jahren zu erwerben.

Mündliche Zusage für „Park & Work“ - Konzept liegt bereits vor

ÖVP-Verkehrsstadträtin Judith Ringer kann die Anliegen der Anwohner nachvollziehen, betont in diesem Zusammenhang aber, dass es für berufstätige Personen, die ihren Arbeitsplatz am Tabor oder in der Altstadt haben, auch weiterhin Parkmöglichkeiten braucht. „Am Tabor bietet sich eine ideale Möglichkeit für die Umsetzung eines Park & Work-Konzeptes. Die Verbindung mit dem Taborlift ermöglicht es Berufspendlern zudem, bequem und schnell zu ihren Arbeitsplätzen in der Altstadt zu gelangen. Nur in Kombination mit einem solchem Konzept kann man bei der neuen Kurzparkzone von einer ausgewogenen Lösung sprechen“, so Ringer. Eine mündliche Zusage für die Umsetzung eines solchen Park & Work-Konzeptes liegt bereits vor.

Zusätzlich setzt sich Ringer auch dafür ein, die Parkdauer in der Kurzparkzone für Besucher des Friedhofs auf drei Stunden zu erweitern. Dies soll sicherstellen, dass Angehörige und Trauergäste ausreichend Zeit haben, um ihre Angelegenheiten zu regeln, ohne sich Gedanken über das Parken machen zu müssen.


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