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Förderrichtlinien geändert: Stadt Steyr sauer auf das Land

Robert Hofer, 16.02.2024 10:35

STEYR. Weil das Interesse am Aktionsprogramm „Leerstands- und Brachenrevitalisierung“ riesig ist, wurden von der Landesregierung die Förderrichtlinien angepasst.

Mindestens eines der drei von der Stadt geplanten Revitalisierungsprojekte kann wohl vorerst nicht umgesetzt werden. (Foto: rh)

192 der 438 Gemeinden in Oberösterreich haben bereits eine Förderung für die Orts- und Stadtkernbelebung via dem Programm Leerstands- und Brachenrevitalisierung beantragt. In 91 weiteren Kommunen wird eine Teilnahme diskutiert bzw. vorbereitet. Damit wollen knapp zwei Drittel der Gemeinden eine Förderung vom Land abholen.

„Die Richtlinien sind mit 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Um die mit dem Aktionsprogramm ausgelöste Dynamik bei der Orts- und Stadtkernbelebung weiter voranzutreiben wurden am 29. Jänner in der OÖ. Landesregierung einstimmig neue Förderrichtlinien beschlossen. Dabei gab es verschiedene Nachjustierungen, um einerseits möglichst vielen Städten und Gemeinden eine Teilnahme zu ermöglichen und anderseits auch eine regionale Ausgewogenheit sicherzustellen“, heißt es dazu aus dem Büro von Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP).

„Schweres Foul“

Festgelegt wurde unter anderem, dass bis 2027 pro Gemeinde maximal zwei Projekte gefördert werden, damit kleine Gemeinden gegenüber den größeren nicht ins Hintertreffen geraten. Die maximalen förderfähigen Gesamtkosten pro Investitionsobjekt wurden auf 400.000 Euro vereinheitlicht.

Steyrs SPÖ-Bürgermeister Markus Vogl ist sauer. „Mithilfe des Aktionsprogramms wollte die Stadt neue Nutzungskonzepte für drei städtische Immobilien entwickeln, auch eine Reihe von Privatpersonen hat Förderanträge gestellt. Dass das Land nun die Förderrichtlinien drastisch gekürzt hat, ist ein schweres Foul, weil schon viel Zeit und teilweise auch Geld in die Projekte investiert wurde. Interessante Projekte, die die Innenstadt aufgewertet hätten, können nun nicht umgesetzt werden.“

In Absprache mit dem Land hatte man sich zuvor schon darauf verständigt, nur maximal acht Projekte zu melden, drei davon von der Stadtgemeinde selbst. Dabei handelt es sich um die Objekte Berggasse 4 bis 10, Zwischenbrücken 1 und 2 sowie das Gebäude Haratzmüllerstraße 37.


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