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Es besteht Aufholbedarf beim Tragen der richtigen Schutzkleidung

Redaktion Linz-Land, 19.07.2018 20:47

REGION. In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Mobilitätstrends entstanden. Oft herrscht Unklarheit, was mit den Fortbewegungsmitteln erlaubt ist. Eine aktuelle Befragung des Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) zeigt, dass beim Tragen von Schutzkleidung Aufholbedarf besteht.

Mit dem Scooter unterwegs. Foto: Dmytro Zinkevych/Shutterstock.com
Mit dem Scooter unterwegs. Foto: Dmytro Zinkevych/Shutterstock.com

Hoverboard, E-Scooter und City Wheel – Trendsportgeräte erfreuen sich großer Beliebtheit. Kein Wunder, denn sie verfügen über einen hohen Spaßfaktor und eröffnen allen Altersgruppen neue Dimensionen der Mobilität. „Die Geräte bieten die Möglichkeit, neue Bewegungsformen auszuprobieren und die eigene Geschicklichkeit zu verbessern“, erklärt Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht & Normen im KFV. „Wichtig ist, dass man sich zu seiner eigenen Sicherheit an die Straßenverkehrsordnung hält und die Geräte nur auf den dafür vorgesehenen Flächen benutzt.“

Verschiedene Kategorien

Kickboards und Skateboards werden als „fahrzeug-ähnliches Kinderspielzeug“ eingestuft und sind somit am Gehweg oder in Fußgängerzonen benutzbar. Einräder oder Scooter gelten als Kleinfahrzeug und können im Straßenverkehr eingesetzt werden. „Kinder unter 12 Jahren müssen von einer zumindest 16-jährigen Begleitperson beaufsichtigt werden. Kinder mit Fahrradausweis dürfen ab 10 Jahren alleine fahren“, ergänzt Kaltenegger.

Aufholbedarf

Eine aktuelle Befragung des Kuratorium für Verkehrssicherheit zeigt, dass die entsprechende Schutzkleidung bei der Sportausübung nur selten getragen wird. Unter den Longboard-Nutzern trägt nicht einmal die Hälfte schützende Ausrüstung. Es besteht also Aufholbedarf. 


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