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Traun. Nachdem mehrere Tausend Autofahrer 2012 von der fixen Radarstation vorm Schloss Traun geblitzt worden waren, war die Aufregung groß. Die Autofahrer fühlten sich „abgezockt“, Klagen folgten. Die Sache ging bis zum Verfassungsgerichtshof. Nun gibt es eine Entscheidung: Die 30er-Zone ist gesetzeswidrig und wird mit 30. Juni 2016 aufgehoben.

Radargeräte der Stadt sind erlaubt, 30-er-Beschränkung aber nicht. Foto: Weihbold
Radargeräte der Stadt sind erlaubt, 30-er-Beschränkung aber nicht. Foto: Weihbold

Im Mai 2008 beschloss der Trauner Gemeinderat die Erweiterung der schon bestehenden 30er-Zone auf der Kremstalstraße Richtung Süden bis nach der Kreuzung Fabrikstraße. Nachdem im Juli 2012 vor dem Trauner Schloss eine fixe Radarstation montiert worden war, wurden dort binnen weniger Wochen Zehntausende Fahrzeuglenker geblitzt. Die Aufregung war groß. Viele sprachen von Abzocke und Budgetsanierung auf dem Rücken der Autofahrer, von der BH Linz-Land wurde eine „Radar Amnestie“ genehmigt, tausende Radar-Strafen wurden rückerstattet.

„Die montierte Radarstation blieb jedoch stehen, es wurde munter weitergeblitzt und bestraft“, sagt Albin Walchshofer von der Anwaltskanzlei Aflenzer in Traun, die die Juristische Vertretung für Betroffene übernahm. Jetzt hat der Verfassungsgerichtshof die umstrittene Erweiterung der 30er-Zone auf der Kremstalstraße im Bereich zwischen der Kreuzung mit der Heinrich-Gruber-Straße im Norden und der Fabrikstraße im Süden mit Wirkung per 30. Juni 2016 als gesetzwidrig aufgehoben. Nach Ansicht des Höchstgerichts wurde es von der Stadt Traun trotz negativem Sachverständigengutachtens verabsäumt, ein Ermittlungsverfahren durchzuführen: Ein Ermittlungsverfahren, welches die Begründungen Für und Wider die Zone genau untersucht, wurde unterlassen.

Dass die Stadt überhaupt eigenmächtig Radargeräte ankaufen, aufstellen und die Strafgebühren einheben darf liegt daran, dass sie das Vorhandensein einer „Stadtpolizei“ dazu berechtigt. In anderen Gemeinden ist das nicht möglich. Die Kontrollen bei Schloss Traun auf der ehemaligen Kremstal-Bundesstraße waren schon beim Ankauf 2012 umstritten. Die ÖVP und vier FP-Mandatare waren damals gegen den Ankauf, die restlichen Fraktionen, also auch die Bürgermeisterpartei (SPÖ) dafür.

Die praktischen Konsequenzen dieser Entscheidung:

Sofern die Stadt keine neue Verordnung erlässt, gilt in Traun ab dem 1. Juli 2016 wieder jene 30er-Zone, die vor Mai 2008 galt. „Autofahrer, die bis 30. Juni 2016 vor dem Schloss Traun geblitzt werden, sollten sich gegen eine Strafe wehren“, rät Albin Walchshofer. 

Bürgermeister Rudolf Scharinger (SPÖ) ist überzeugt, dass der 30er in diesem Bereich gerechtfertigt ist. „Das wurde 2004 auch einstimmig im Gemeinderat beschlossen“, sagt er. Es wurde damals ein Formalfehler begangen, kein inhaltlicher Fehler. Dieser wird jetzt mit dem geforderten „Ermittlungsverfahren“ korrigiert. „Wir werden aber sicher wieder eine 30 Km/h Verordnung für diese Zone erlassen. Es sei denn, der Gemeinderat entscheidet diesmal anders“. Bis zum Eintreten des Verfassungsgerichtsurteiles am 30. Juni werde man das bereinigt haben. 


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