Geflügelinfluenza in Privathaltung festgestellt
URFAHR-UMGEBUNG. Laut der Aussendung von Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger wurde in einer privaten Hühnerhaltung im Bezirk Urfahr-Umgebung am 28. April die hochpathogene Form der Geflügelinfluenza (H5N8) bestätigt.
Konkret bestand die betroffene Haltung dabei aus 28 Hühnern. Der Großteil der Tiere ist bereits verendet, für die noch vorhandenen Tiere wird von der Bezirkshauptmannschaft die Tötung angeordnet. Dasselbe gilt für zwei kleine Kontakthaltungen in der direkten Nachbarschaft.
Keine Gefahr für Menschen
Bei der „Geflügelpest“ handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei ihrem Auftreten eine schwerwiegende Erkrankung bei einer Vielzahl von Vögeln hervorruft und schließlich zu deren Tod führt. Dies gelte es laut der Aussendung von Landesrat Max Hiegelsberger daher sowohl aus Sicht des Tierschutzes als auch aus ökonomischen Gründen hintanzuhalten. In der Aussendung heißt es weiters, dass es sich derzeit um den Stamm „H5N8“ handelt - einem Influenzavirus, der nicht humanpathogen ist: „Die Geflügelpest stellt für den Menschen keine Gefahr dar und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen.“
Keine Schutzzone notwendig
Da mit der Tötung und Desinfektion vor Ort auch die Gefahr der Weiterverbreitung unterbunden sei, müsse beim Auftreten in einer kleinen Privathaltung wie im gegenständlichen Fall keine Schutzzone errichtet werden. Geflügelhalter seien aber aufgerufen, einen Verdacht umgehend bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu melden. Mehr Informationen gibt es unter https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/vogelgrippe/.
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