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FELDKIRCHEN. Höchst verwundert zeigt sich Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner über die Kritik von Umwelt-Landesrat Stefan Kaineder, wonach ein fehlendes überörtliches Raumordnungsprogramm dafür verantwortlich sei, dass drei Bewohner von Feldkirchen keine Förderung für eine Absiedelung wegen Hochwassergefahr erhalten.

Seit 2015 wird über eine gerechte Lösung für von Hochwasser gefährdete Bewohner diskutiert. (Foto: Weihbold)

„Es scheint Landesrat Kaineder entgangen zu sein, dass ausschließlich eine völlig überschießende Vorgabe der Wasserwirtschaft, die in seinen Verantwortungsbereich fällt, zur Folge hat, dass die drei Betroffenen keine Förderung für die von ihnen angestrebte Absiedelung aus dem Hochwassergebiet bekommen. Denn die Wasserwirtschaft schreibt vor, dass nicht nur die drei betroffenen Grundstücksflächen von der Gemeinde als ‚Schutzzone Überflutungsgebiet‘ gewidmet werden müssen, sondern insgesamt eine Fläche von 800 Hektar. Dies hätte aber für alle anderen Bewohner dieser Fläche erhebliche Einschränkungen bei der Nutzung ihrer Wohngebäude“, erklärt Landesrat Achleitner. „Die Volksanwaltschaft hat aber klar festgestellt, dass es keine bestimmte Mindestgröße für diese Zone geben muss“, verweist Landesrat Achleitner auf das Schreiben von Volksanwältin Gaby Schwarz vom 6. September.

 Förderung wird diskutiert

„Eine gesamthafte Umwidmung dieser 800 Hektar großen Fläche in eine ‚Schutzzone Überflutungsgebiet‘ hätte für alle übrigen Bewohner, die nicht absiedeln, sondern dort weiter wohnen wollen, spürbare Einschränkungen in ihrem Eigentum. Denn sie könnten dann beispielsweise nicht einmal mehr Zu- oder Umbauten an ihren bestehenden Gebäuden vornehmen, Daher will auch die Gemeinde keine großflächige Umwidmung vornehmen. Es wäre aber für die Wasserwirtschaft jederzeit möglich, dass sie auch dann Förderungen ausbezahlt, wenn nur die drei betroffenen Grundstücke umgewidmet werden würden, so wie es auch von der Gemeinde vorgeschlagen worden ist“, erläutert Landesrat Achleitner. „Es liegt daher an Landesrat Kaineder, dafür sorgen, dass die drei Betroffenen eine Förderung für die Absiedelung erhalten, ohne dass alle anderen Bewohner eine völlig überschießende Einschränkung ihrer Eigentumsrechte hinnehmen müssen“, erklärt Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner.

Reaktion von Landesrat Kaineder

„Diese Art von Politik ist für mich in keiner Weise nachvollziehbar. Die unabhängige und weisungsfreie Volksanwaltschaft stellt einen Missstand einer Behörde fest, legt offen wo ein Versäumnis und Verantwortung liegt, aber der Verantwortliche geht mit keinem Wort darauf ein. Eine Förderung von einzelnen Absiedlungswilligen wie von Achleitner gefordert, würde nicht nur einem aufrechten Regierungsbeschluss der Oö. Landesregierung von 2017, sondern auch den mit den Bund verhandelten und festgezurrten Förderbedingungen für den Hochwasserschutz im Eferdinger Becken eindeutig widersprechen. Mehrfach wurde dargelegt, dass Einzelförderungen nicht sinnvoll sind und deshalb ist es für die Volksanwaltschaft nicht nachvollziehbar, dass es noch immer kein Raumordnungsprogramm gibt. Bei Einzelförderungen wären wir in der nicht zu rechtfertigenden Lage, einerseits Absieldlungswillige zu fördern und andererseits die weitere Bebauung des verbleibenden Überflutungsbereiches zuzulassen“ sagt Landesrat Stefan Kainder, der erklärt: „Die Raumordnungspolitik der letzten Jahrzehnte ist vielfach von Verfehlungen geprägt. Zersiedelung, massiver Bodenverbrauch und unzählige Bauten und Siedlungen in hochwassergefährdeten Gebieten verursachen notwendige Schutzmaßnahmen in Milliardenhöhe. Auch die Volksanwaltschaft hat klar festgestellt, dass Pfusch nicht förderfähig ist und fordert Achleitner auf, ein überörtliches Raumordnungsprogramm zu erlassen, um endlich die Absiedlung zu ermöglichen und wirksamen Hochwasserschutz im gesamten Eferdinger Becken umsetzen zu können.“

 


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