Achtung Wildwechsel: Im Frühjahr heißt es im Straßenverkehr aufpassen

Andreas Hamedinger Tips Redaktion Andreas Hamedinger, 31.03.2023 18:18 Uhr

URFAHR-UMGEBUNG. Bezirksjägermeister Josef Rathgeb und Bezirkspolizeikommandant Erwin Pilgerstorfer appellieren im Frühling zu besonderer Vorsicht im Straßenverkehr.

 Die Sonnenstunden nehmen zu, die Tage werden länger, die Natur beginnt aufzublühen. Bei Wildtieren sorgt diese Jahreszeit daher für mehr Aktivität. Neue Lebensräume werden erkundet, die Suche nach frischer Nahrung wird intensiver. Das sorgt vermehrt für Straßenquerungen. Bezirksjägermeister Josef Rathgeb rät daher zu besonderer Vorsicht im Straßenverkehr: „Vor allem in der Dämmerung und in Waldabschnitten sollte die Geschwindigkeit reduziert werden. Da die Tiere oftmals schwer und erst spät erkannt werden können. Ebenso sollten Autofahrer die Straßenränder und die bewachsenen Bereiche neben der Straße im Auge behalten, um einen Wildwechsel möglichst früh zu erkennen und entsprechend reagieren zu können.“ Auch Bezirkspolizeikommandant Erwin Pilgerstorfer rät: „Das Wohnzimmer der Wildtiere und deren Esszimmer ist oft durch eine Straße getrennt. Dort wo vermehrt Wildtiere die Straße queren, wurden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Warnschilder: 'Achtung Wildwechsel' angebracht. An diesen Abschnitten gilt es mit besonders erhöhter Aufmerksamkeit zu fahren.“

Polizei muss verständigt werden

Kommt es trotzdem zu einer Kollision, muss wie bei jedem anderen Unfall reagiert werden: Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Absichern der Unfallstelle durch das Aufstellen des Warndreieckes, gegebenenfalls Verletzte versorgen. Die Polizei muss auf jeden Fall verständigt werden. Wer dies verabsäumt, macht sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadenunfalls strafbar und bekommt auch keinen Schadenersatz durch die Versicherung. Selbst wenn das Tier nur angefahren wurde und noch weglaufen konnte, muss die Polizei verständigt werden. Diese kontaktiert dann die zuständige, örtliche Jägerschaft, die sich mit einem Jagdhund auf die Suche nach dem Tier macht, um es gegebenenfalls von seinem Leid zu erlösen. Rathgeb: „Keinesfalls dürfen Sie getötetes Wild mitzunehmen. Dies gilt als Wilderei und ist gerichtlich strafbar.“

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