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GALLNEUKIRCHEN. Mit der Ankündigung der Bundesregierung, dass die Freibäder ab 19. Mai öffnen durften, hat die Saison auch in Gallneukirchen begonnen.

 (Foto: Hans Dumfarth)
(Foto: Hans Dumfarth)

Beim Besuch gelten folgende Regeln: Personen ab zehn Jahren müssen dem Personal am Eingangsbereich den 3G-Nachweis vorlegen. Bis auf Weiteres dürfen maximal 700 Personen in das Freibad, der Ausgang erfolgt nur über den Kassenbereich, die Zwei-Meter-Abstandsbestimmung gilt am gesamten Gelände. In allen geschlossenen Räumen ist die FFP2-Maske Pflicht. Saisonkarten können am Stadtamt Gallneukirchen oder online erworben werden.


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