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URFAHR-UMGEBUNG. Der Bezirksabfallverband weist darauf hin, dass abgebrannte Feuerwerkskörper, Böller und Silvesterknaller ausschließlich über den Restabfall entsorgt werden sollen.

 (Foto: Mike_shots/shutterstock.com)
(Foto: Mike_shots/shutterstock.com)

Diese können weder in den Altstoffsammelzentren abgegeben noch über die Sammelcontainer für Papierverpackungen entsorgt werden. Nicht abgeschossene Feuerwerkskörper oder Blindgänger können beim Händler zurückgegeben werden. Es besteht aber kein gesetzlicher Anspruch darauf.


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