Neue Freigrenze für die Entsorgung von Altholz
BEZIRK. Aufgrund der Kostenexplosion bei der Verwertung von Altholz, ist es laut Bezirksabfallverband notwendig eine Freigrenze bei der Entsorgung in den Altstoffsammelzentren (ASZ) einzuführen.
Diese schaut wie folgt aus. Die Freimengengrenze liegt ab Februar 2020 bei zwei Kubikmeter – Menge entspricht etwa einem einachsiger PKW-Anhänger – für private Haushalte je Anlieferung. Die Jahresfreimenge liegt bei vier Kubikmeter, darüber hinaus sind die Mengen kostenpflichtig. Für Gewerbetreibende gibt es keine Freimenge.
Auskünfte im ASZ
Der Tarif wurde einheitlich festgelegt mit 39,60 Euro pro Kubikmeter beziehungsweise 130 Euro pro Tonne. Weiter Auskünfte in jedem ASZ.
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